Familie zerstritten

Keiner wollte Baby Melek - Mutter zu Horror-Tat gezwungen?

25.11.2024

Mehr Fragen als Antworten gibt es nach der Verhaftung jener Mutter, die ihr Frühchen in der Klinik Favoriten getötet und deswegen geständig sein soll. Die "familiären Gründe", die sie angibt, sind offenbar extrem. Doch jeder sagt etwas anderes.

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© Viyana Manset Haber
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Wien. Wie oe24 nach Recherchen in der Klinik und in der türkischen Community als erstes Medium am Sonntag aufdeckte, schien der Umstand, dass die 30-jährige Österreicherin mit türkischen Wurzeln unter Einfluss einer postpartalen Depression bzw. Psychose gehandelt haben könnte, zunächst nur an nachgeordneter zweiter Stelle zu stehen.

 

Vielmehr soll massiv Druck auf die junge Frau mit dem Tattoo am Hals ausgeübt worden sein: Sie war mit dem 28-jährigen türkischen Kindsvater nicht verheiratet - die Schwangerschaft ungeplant bzw. ungewollt und obendrein dramatisch verlaufen. Laut einer Informantin, die selbst am Mutter-Kind und OP-Zentrum in der Klinik Favoriten gelegen war, war die 30-Jährige im Zuge der Geburt wie sie Patientin auf der Abteilung für operative Intensivmedizin gewesen, ehe die Mutter des Frühchens mit der Kleinen auf die Neonatologie verlegt wurde. Dort sollte sie, wie kolportiert wird, möglicherweise schon am Donnerstag oder erst nach dem Wochenende mit ihrer Tochter nach Hause gehen können.

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Doch B.T. (Name der Redaktion bekannt) sollte diesen Schritt nicht schaffen bzw. sollen die Anfeindungen vor allem von Seiten der Eltern des Kindsvaters als auch von eigenen Familie immer mehr zugenommen haben. Vor allem ihre Mutter als auch die Brüder der Frau wollten das Enkelkind ihren Aussagen nach nicht sehen. Auch die Familie des Kindsvaters soll das Neugeborene komplett abgelehnt haben. Dem nicht genug, sollen die Familien (des Paares) völlig zerstritten sein und nicht miteinander reden. Der 28-jährige Kindsvater wiederum soll auch sehr wenig Verantwortung gezeigt haben.

© oe24tv

U-Haft über 30-Jährige verhängt

Den Fall hat die renommierte Anwältin Astrid Wagner übernommen. Sie ist darüber schockiert, wie allein gelassen die junge Frau - über die am Montag die U-Haft verhängt wurde - war. Und dass sie so eingeschüchtert gewesen sein muss, dass sie sich in der größten psychischen Not keine Hilfe holte und keine andere Lösung sah, als ihr eigenes Baby zu töten und im Müll zu entsorgen.

Astrid Wagner: "Ich bin zutiefst überzeugt, das war kein Mord! Hier kommt der Paragraf 79 zu tragen, auch wenn die Geburt schon zehn Tage her war."

§ 79 StGB besagt: "Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen." Ein Sachverständigen-Gutachten sollte klären, inwiefern das in diesem Fall noch zutrifft.

Hintergründe immer verwirrender:
Geburt verheimlicht?

Unterdessen werden die Erklärungen, Schuldzuweisungen und Gerüchte in der herzzerreißenden Causa immer verwirrender: So wird auf der Station, auf der sich das Drama abspielte, erzählt, dass die Schwiegereltern die zierliche, arbeitslose 30-Jährige mit einer Morddrohung gegen sie regelrecht zu der Tat getrieben haben. Sollte da nur ein Quäntchen Wahrheit dran sein, wären zusätzliche Ermittlungen (wegen Anstiftung) vonnöten. Andererseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschuldigte Helfer hatte - wobei zumindest ein Komplize die Leiche vom Spitalsgelände gebracht haben könnte.

Sie selbst äußerst sich dazu nicht, nimmt alle Schuld auf sich und legte zweimal ein Geständnis gegenüber der Polizei ab.

Dazu kommt jetzt noch der überraschende Twist von Seiten ihrer eigenen Familie, die von der jungen Austro-Türkin beschuldigt wird, kein Interesse am Baby gezeigt zu haben, weil sie so konservativ wären. Die behaupten jetzt, wie aus der türkischen Community zu hören ist, dass sie gar nicht gewusst hätten, dass die Tochter bzw. Schwester schwanger gewesen sei - "sie hat das verheimlicht. Alle dachten, sie wäre wegen einer Erkrankung im Spital"...

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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