Steirer verurteilt

Traktorladung tötete Pkw-Lenkerin

27.03.2017

Acht Meter lange Schienen krachten durch Windschutzscheibe.

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© TZOe Christian Bruna
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Ein Steirer ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er hatte mit dem Traktor acht Meter lange Schienen transportiert, die bei einem Abbiegemanöver in die Windschutzscheibe eines Autos krachten. Die Lenkerin konnte nicht mehr ausweichen und starb. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der 60-jährige Steirer auf der Anklagebank wirkte nervlich angeschlagen, er zitterte während der ganzen Verhandlung. Der schreckliche Unfall war passiert, als er Schienen von seinem Sägewerk zum Entsorgen transportieren wollte. Ähnliche Fahrten habe er 40 Jahre lang ohne jeden Zwischenfall durchgeführt, schilderte er. Auch diesmal postierte sich sein Sohn an einer unübersichtlichen Stelle der Straße in Rettenbach, um Autolenker zu warnen.

Schiene durchschlug Windschutzscheibe

Der Unfall geschah jedoch auf einem geraden Teil der Straße. Eine Pensionistin aus der Region kam ihm in ihrem Wagen entgegen und wollte an dem Traktor vorbeifahren. Doch der Fahrer wollte in dem Moment abbiegen, als sie fast auf gleicher Höhe waren, was die Frau offenbar zu spät bemerkte.

Eine Schiene durchschlug die Windschutzscheibe und zerbrach dabei, die zweite blieb auf der Motorhaube liegen. Die Frau wurde am Kopf getroffen und starb, der Wagen rollte führerlos weiter. "Warum haben Sie nichts an die Schienen gebunden, ein rotes Tuch oder so?", fragte der Richter den Beschuldigten. Dieser verwies darauf, dass sein Sohn die Straße gesichert habe - aber eben nur auf einer Seite.

Dramatische Fehlentscheidung

"Das Opfer ist in keiner Weise unschuldig", meinte Verteidiger Bernhard Lehofer. Die Frau hätte den Traktor mindestens 100 Meter vorher gesehen und stehen bleiben können. "Es war eine dramatische Fehlentscheidung vorbeizufahren", pflichtete auch der Richter bei.

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3.600 Euro und drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Er nahm sofort an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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