Nicht rechtskräftig

Treiber erschossen: Haft für Jäger

15.04.2013

14 Monate unebdingt für Jäger. Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Mit dem tragischen Tod eines Treibers bei einer Wildschweinjagd im Weinviertel hat sich das Landesgericht Korneuburg am Montag befasst. Der Jäger, der am 19. Jänner einen tödlichen Schuss auf einen 21-Jährigen abgegeben hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu 14 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte zweieinhalb Stunden nach der Schussabgabe laut Alkoholtest 0,46 Promille, was rückgerechnet 0,7 zum Tatzeitpunkt bedeutete.

Der 55-Jährige muss überdies der Schwester des Getöteten 7.000 Euro Trauerschmerzensgeld und dessen Vater deshalb inklusive Begräbniskosten rund 14.500 Euro zahlen. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht. Verteidiger Walter Anzböck, der unter Hinweis auf das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit seines Mandanten auf eine bedingte Strafe plädiert hatte, legte Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Am Schuldspruch führte "kein Weg vorbei", sagte Einzelrichter Martin Bodner. Das tragische Geschehen wäre vermeidbar gewesen, nannte der Richter zwei erschwerende Fakten, die besonders gefährliche Verhältnisse darstellten: Missachtung der Grundregel, keinen Schuss abzugeben ohne zu wissen worauf man schießt, sowie - entgegen entsprechender Richtlinien des Jagdverbandes - die die Reaktionsfähigkeit mindernde Alkoholisierung.

Die Tatfolge - ein Todesopfer - sei die schlimmste denkbare gewesen. Die von Verteidiger Walter Anzböck - der für eine bedingte Strafe plädiert hatte - gezogene Parallele zu einem Verkehrsunfall ließ der Richter insofern nicht gelten, als ein Auto der Fortbewegung diene, eine Waffe aber einzig den Zweck habe zu töten.

 Der Beschuldigte aus dem Bezirk Korneuburg hatte sich vollinhaltlich schuldig bekannt. Er gab an, vor der Jagd in Unterolberndorf um 8.00 Uhr "ein Bier" getrunken zu haben - und am Abend zuvor Bier und Wein. Dann folgte die Besprechung mit dem Jagdleiter - Onkel des Getöteten - zur Einteilung der zehn Jäger und zwei Treiber in vier Partien, um das Schwarzwild in einen Korridor zu treiben. Alle trugen Warnwesten - und wurden belehrt, dass Alkohol verboten sei.

Anhand von Fotos vom Landeskriminalamt wurde demonstriert, dass die Schusslinie durch dichtes Gebüsch führte. Der Jäger, ein gelernter Dachdecker, der auf Einladung zum ersten Mal in Unterolberndorf dabei war, wollte einen "dunklen Fleck" gesehen haben, weshalb er feuerte. Er traf den Treiber aus 15 Metern Entfernung tödlich. Der rasche Tod trat durch Verbluten ein, dem 21-Jährigen war nicht mehr zu helfen.

Der zweite Treiber (18) hatte, wie er aussagte, keinen Blickkontakt zu seinem Kollegen gehabt. Als er den Schuss und gleich darauf Schreie des Jägers hörte, rannte er zu dem - bereits bewusstlosen - 21-Jährigen, der laut Anzböck in den Armen seines Mandanten starb.
 

 

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