Nun bestätigte die US-Botschaft, dass Betroffene mit ihrem anderen Pass reisen können.
Österreichische Doppelstaatsbürger sind von dem von US-Präsident Donald Trump verhängten Einreiseverbot gegen Bürger und Bürgerinnen aus den Ländern Iran, Irak, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien nicht betroffen, gaben Außenministerium und die US-Botschaft in Wien am Mittwoch bekannt. Betroffene können mit ihrem österreichischen Pass in die USA einreisen.
Zunächst hatte es geheißen, dass auch Doppelstaatsbürger kein US-Visum bekommen. Am Dienstag ruderte die US-Regierung dann zurück. Personen mit Doppelstaatsbürgerschaft könnten mit ihrem anderen Pass in die USA einreisen, erklärte Heimatschutzminister John Kelly. Diese "Abschwächung" des Einreiseverbots sei dann in einer Klarstellung auch an Österreich kommuniziert worden, teilte das Außenministerium am Mittwoch mit.
65.000 Österreicher betroffen
Laut Medienservicestelle Neue ÖsterreicherInnen lebten mit Stichtag 1. Jänner 2016 mehr als 65.000 aus den sieben betroffenen Ländern in Österreich. Mehr als die Hälfte davon, sprich 33.313 Personen, sind syrische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Weitere 13.884 sind aus dem Irak, 11.637 aus dem Iran und 4.877 aus Somalia. Die Zahl der Bürger und Bürgerinnen aus Libyen (640), dem Sudan und Südsudan (588) und aus Jemen (195), die hierzulande leben, ist vergleichsweise gering. Offizielle Statistiken, wie viele davon eine Doppelstaatsbürgerschaft haben, gibt es nicht.
Aktuell dürfte die Zahl der Personen, die aus den betroffenen sieben Ländern in Österreich ansässig sind, aber höher sein, zeigen die Asylantragszahlen. So suchten laut Medienservicestelle im vergangenen Jahr 8.845 Personen aus Syrien um internationalen Schutz an sowie 2.837 Personen aus dem Irak, 2.454 Personen aus dem Iran und 1.534 aus Somalia.
Wie bereits vor Trumps Order müssen Doppelstaatsbürger aus dem Irak, Iran, Syrien und Sudan ein Einreisevisum besitzen, da sie nicht unter das Visafreiheitsprogramm fallen, informierte die US-Botschaft in Wien am Mittwoch in einer Aussendung. Sie können ein entsprechendes Visum bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat beantragen.
Doppelstaatsbürger mit einer Staatsbürgerschaft des Jemen, Libyens und Somalias und einer Staatsbürgerschaft eines am Visafreiheitsprogramm teilnehmenden Staates können weiterhin unter dem Visafreiheitsprogramm reisen, außer sie sind seit März 2011 in eines der sieben betroffenen Länder gereist. In diesem Fall müssen sie ein US-Visum beantragen.