Um 2 Wochen

U-Haft für Wiener Sniper verlängert

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Den beiden jungen Männern drohen ein bis fünf Jahre Haft.

Über die zwei Wiener Heckenschützen, die im vergangenen September zahlreiche Passanten mit einer Luftdruckpistole angeschossen haben sollen, ist am Montagnachmittag im Straflandesgericht die U-Haft um zwei Wochen verlängert worden. Das Gericht geht weiter von Tatbegehungsgefahr aus. Die Rechtsvertreter der beiden 20-Jährigen, Normann Hofstätter und Florian Kreiner, haben nun drei Tage Zeit, um gegen die Entscheidung des Gerichts allenfalls mit einer Haftbeschwerde vorzugehen.

Die jungen Männer waren Ende September verhaftet worden, nachdem sie in der Bundeshauptstadt an einem einzigen Tag von einem Pkw aus mit einer Anfang des Jahres gekauften Pistole 17 Personen ins Visier genommen und getroffen haben sollen. Zu ersten "Probeschüssen" soll es schon im Juli auf der Donauinsel gekommen sein.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die Männer wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Strafdrohung: Ein bis fünf Jahre Haft. Ob bei den Opfern tatsächliche schwere Verletzungen vorlagen, muss ein gerichtsmedizinisches Gutachten klären. Dem Strafgesetzbuch (StGB) zufolge ist eine Verletzung dann als schwer anzusehen, wenn sie eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung zur Folge hat.

Das Gutachten wurde am 7. Oktober in Auftrag gegeben. Der Sachverständige soll seine Expertise binnen eines Monats vorlegen.

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