Duo in Justizanstalt
U-Haft über Swift-Terroristen beantragt
09.08.2024Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat für die beiden Terror-Verdächtigen im Fall um die Anschlagspläne auf eines der mittlerweile abgesagten Taylor-Swift-Konzerte in Wien die Verhängung der Untersuchungshaft beantragt.
Eine Entscheidung ist für Freitag geplant, hieß es auf APA-Anfrage seitens des Landesgerichts. Der 19-jährige Hauptverdächtige und der 17-jährige Beschuldigte sind noch am Donnerstag in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert worden.
Ermittelt wird gegen das Duo weiterhin wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b Strafgesetzbuch) und krimineller Organisation (§ 278a Strafgesetzbuch), teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich an der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) beteiligt und deren Ziele und Absichten vertreten zu haben.
Der umfassend geständige 19-Jährige soll seit Ende Juli ein Attentat auf eines der drei dieser Tage in Wien vorgesehenen Swift-Konzerte geplant haben. Er verfügte bereits über einen funktionsfähigen Flüssigsprengstoff, den er selbst hergestellt hatte. Konkret soll der 19-Jährige vorgehabt haben, am Donnerstag oder am Freitag mit seinem Auto in bzw. vor eine Menge von "Swifties" vor dem Ernst-Happel-Stadion zu rasen, die beim Karten-Kauf leer ausgegangen waren und sich draußen versammelt hätten. Ziel sei gewesen, möglichst viele Menschen mit einem Sprengsatz sowie Hieb- und Stichwaffen zu töten. Der österreichische Staatsbürger wurde am Mittwoch an seinem Wohnort in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) festgenommen.
Am selben Tag in Wien in Gewahrsam genommen wurde ein 17-Jähriger aus dem Umfeld des Hauptverdächtigen, wobei der Bursche mit türkisch-kroatischen Wurzeln dem Staatsschutz bereits bekannt war. Er war seit wenigen Tagen bei einem Facility-Unternehmen im Happel-Stadion angestellt. Verteidiger Nikolas Rast stellte in Abrede, dass sein Mandant mit Terrorismus und Anschlagsplänen etwas zu tun habe.
Auch ein 15-Jähriger hatte sich zunächst in polizeilicher Anhaltung befunden. Nach Informationen vom Donnerstagabend gilt der Bursch aber nicht als tatverdächtig. Er wird in dem Verfahren nicht als Beschuldigter geführt, sondern wurde als Zeuge vernommen. Der Teenager dürfte mit seiner Aussage die Verdachtslage gegen den 19-Jährigen bestätigt haben.