St. Pölten
U-Haft über vier Terrorverdächtige verhängt
09.03.2017
Es bestehe Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr.
Über die vier wegen Terrorismusverdachts am Dienstag in die Justizanstalt St. Pölten eingelieferten Männer ist am Donnerstag die U-Haft verhängt worden. Es bestehe Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr, teilte Franz Cutka, Präsident des Landesgerichts St. Pölten, am Donnerstagnachmittag mit.
Bei einem der jungen Erwachsenen komme zusätzlich der Haftgrund der Tatausführungsgefahr hinzu. Diesem Verdächtigen wird laut Gericht auch ein geplanter Raubüberfall auf ein Waffengeschäft vorgeworfen. Nächster Haftprüfungstermin ist Cutka zufolge der 23. März.
Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hatte am Mittwoch für vier der fünf am Montag in der NÖ Landeshauptstadt festgenommenen Terrorverdächtigen die U-Haft beantragt. Den Männern werde Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, sagte Sprecher Karl Wurzer auf Anfrage. Ein am Dienstag auf freien Fuß gesetzter Jugendlicher (16) wird angezeigt.
U-Haft sei wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr beantragt worden, erläuterte Wurzer am Mittwoch. Die jungen Männer stünden im Verdacht der "Verbreitung von Gedankengut und Propaganda des IS" (Islamischer Staat). Vier der fünf Verdächtigen haben Migrationshintergrund, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Er wies außerdem darauf hin, dass "mit Hochdruck an der Auswertung der sichergestellten zahlreichen Datenträger gearbeitet" werde.