Erstmals hat in Österreich eine Richterin drakonische Maßnahmen gegen den Taxi-Konkurrenten Uber ergriffen.
Per einstweiliger Verfügung gab am Handelsgericht Wien Richterin Sylvia Waldstätten zwei Klägern recht, die mit einem Streitwert von je 32.000 € forderten, dass eine Partner-Firma von Uber in Wien sich an die Taxi-Ordnung zu halten habe. Als Höchststrafe wären sogar 100.000 € möglich gewesen – pro Fall. Der Grund der Klage: Reguläre Taxi-Unternehmen fühlen sich, so Kläger-Anwalt Dieter Heine, schwer benachteiligt, weil Uber-Partner über die Handy-App von Uber Fahrgäste außerhalb ihrer Betriebsstätte rekrutierten.
Weiters seien Uber-Fahrer verpflichtet. nach Ende ihres Auftrags zurück in die Betriebstätte zu fahren und nicht unterwegs weitere Aufträge anzunehmen. Beides sei nur Inhabern von Taxi-Konzessionen, nicht aber Uber-Partnern, die bloß Mietwagenfirmen seien, gestattet. Das sieht offenbar auch die Richterin so.
Zwickmühle. Anwalt Heine verortet die Uber-Partner jetzt in der Zwickmühle: „Entweder sie zahlen ab sofort Strafen von bis zu 100.000 Euro pro Tag, oder sie bewerben sich um Taxi-Konzessionen. Dann darf Uber aber nicht mehr die gültigen Taxi-Mindestpreise unterfahren.“ Josef Galley