Distance Learning
"Übergangstag" für Oberstufen: Lockdown beginnt ein Tag später
01.11.2020Das Ministerium empfiehlt, dass am 3. November alle Oberstufenschüler mit Mund-Nasen-Schutz in die Klassenvorstands-Stunde kommen.
Wien. Das Bildungsministerium hat am Sonntag in einem Schreiben an die Schulen über einen Übergangstag für Oberstufen nach Verhängung des Lockdowns durch die Bundesregierung ab Dienstag informiert. Demnach soll an den AHS-Oberstufen sowie den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) auch bei Distance Learning der jeweilige Stundenplan als "Organisationsraster" erhalten werden. "Mit Maß und Ziel" soll auch neuer Stoff vermittelt werden.
An den AHS-Oberstufen, BMHS und Berufsschulen wird ab Dienstag, 3. November, bis vorerst 30. November im Distance Learning unterrichtet. Dabei soll der jeweilige Stundenplan digital über die jeweiligen Lernplattformen abgewickelt werden. Damit will man eine schulische Struktur und zeitliche Ordnung vermitteln, heißt es in dem Informationsschreiben.
Der erste Schultag nach den Herbstferien sei ein "Übergangstag" für die Oberstufen. Das Ministerium empfiehlt, dass am 3. November alle Oberstufenschüler mit Mund-Nasen-Schutz in die Klassenvorstands-Stunde kommen. Wenn es eine solche nicht gibt, sollte sie eingerichtet werden. Schüler der Oberstufen, die am Übergangstag nicht kommen, gelten als entschuldigt. In dieser Stunde soll es Infos über die Gestaltung des Distance Learning und der Kommunikation geben. Dies sei "nicht nur organisatorisch, sondern auch psychologisch für alle wichtig".
"Es gilt auch, neuen Stoff zu vermitteln"
"Eindeutig" ist aus Sicht des Ministeriums angesichts der Kürze des bisher zurückliegenden Schuljahres die Antwort auf die Frage "Wiederholung oder auch neuer Stoff?": "Es gilt auch, neuen Stoff zu vermitteln, aber natürlich mit Maß und Ziel." Die Lehrer könnten dabei die Dosis am besten beurteilen.
Weil die Vermittlung neuen Stoffs über digitale Medien ein "schwieriges Unterfangen" sei, soll bei Bedarf ein Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden, in dem Rückfragen gestellt oder Einheiten nochmals wiederholt werden. Dies sei etwa der Fall, "wenn das Risiko besteht, Schüler/innen zuverlieren". Ein solcher Gruppenunterricht sollte je Gegenstand nicht öfters als einmal in der Woche stattfinden und die Gruppen dabei maximal neun Schüler umfassen.
Temporär könnten auch größere Gruppen an der Schule sein, etwa für die Abhaltung einer Schularbeit. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 25 Prozent der Schüler der Sekundarstufe II zu diesem Zeitpunkt am Standort sein. Zudem müssen Schüler und Lehrer dann ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Arbeitsplätzen einhalten und die Schulleitung muss eine generelle Maskenpflicht für diesen Zeitraum verordnen.
An BMHS können man auch Werkstätten in Kleingruppen nutzen. Auch der fachpraktische Unterricht, der im Distance Learning nur schwer durchzuführen ist, könne weiter stattfinden, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.
Berufsfachliche Ausbildung nach Möglichkeit verschieben
Bei jenen Berufsschul-Lehrgängen, bei denen aufgrund der Lehrgangseinteilung im November ein Großteil der Ausbildung stattfindet, ist der allgemeinbildende Unterricht auf Distance Learning umzustellen, die berufsfachliche Ausbildung nach Möglichkeit zu verschieben. Sollte das nicht möglich sein, ist diese ausgedünnt (maximal ein Viertel der Normalschülerzahl) am jeweiligen Berufsschulstandort durchzuführen. Wo es Internatsbetrieb gibt, sollte man diesen möglichst rasch zurückgefahren und die damit verbundenen Lehrgänge zeitnah beenden.
An den Pflichtschulen, also in der Volksschule, den Mittelschulen und AHS-Unterstufen sowie an den Polytechnischen Schulen, wird der Schulbetrieb im Präsenzbetrieb fortgesetzt. Es müssen aber zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.
So finden keine Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Projekttage außerhalb der Schule, usw. mehr statt. Ausflüge in den Park oder die Natur seien weiterhin erlaubt. An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden, beispielsweise für Workshops oder Lesepaten. Ausgenommen davon sind Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie etwa Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen.