Um vier Wochen verlängert
Sprayer "Puber" bleibt weiter in U-Haft
24.03.2014
Wiener Landesgericht sieht weiterhin "Tatbegehungsgefahr".
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Montagnachmittag die U-Haft über den Graffiti-Sprayer "Puber" um vier Wochen verlängert. Der Haftgrund Tatbegehungsgefahr bleibe weiter aufrecht, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit.
Der gebürtige Schweizer soll mit seinem mäßig originellen Schriftzug in Wien Dutzende Hauswände besprüht haben. Seit 9. März sitzt er wegen schwerer Sachbeschädigung in U-Haft. Obwohl er von einem grafologischen Gutachten belastet wird, auf dessen Basis ihm angeblich an die 100 Fakten zugerechnet werden können, beteuert er weiter seine Schuldlosigkeit.
Laut Verteidiger Roland Friis soll "Puber" derzeit zu keinem einzigen Faktum geständig sein. "Er sagt, er war es nicht", erklärte sein Rechtsbeistand.