Hintergrund

Umstrittene Schusswaffeneinsätze der Polizei

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Eine Chronologie der letzten Jahre.

19. April 2008
Auf einem Parkplatz der Wiener S1 in Schwechat kommt bei einem Schusswechsel ein als falscher Polizist getarnter Rumäne unter strittigen Umständen durch das Projektil einer Dienstwaffe eines Beamten in Zivil ums Leben. Ob der Waffengebrauch gerechtfertigt war, ist noch Gegenstand gerichtlicher Ermittlungen, gemäß einem Gutachten handelte es sich um einen Querschläger. Laut Polizei war der Flüchtende, der gemeinsam mit zwei Komplizen mehrere Überfälle begangen haben soll, auf die Beamten losgefahren.

11. Oktober 2004
Der offenbar unter einer psychischen Störung leidende 35-jährige Milchlieferant Nicolae J. wird nach einer Amokfahrt in Wien von einem Polizisten erschossen. Das Verfahren gegen den Beamten wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt, der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) stellt im Nachhinein allerdings fest, dass der Schusswaffengebrauch rechtswidrig war. Der Waffengebrauch sei "weder Maß haltend, noch verhältnismäßig und daher unzulässig" gewesen.

31. August 2002
Binali I. wird in der Wiener Innenstadt von einem Polizisten erschossen, als er mit zwei Mineralwasserflaschen auf die Beamten losgeht. Der 28-Jährige, der schon länger unter schizophrenen Schüben und zeitweiligem Realitätsverlust litt, hatte zuvor versucht, ein Kindermodengeschäft zu überfallen und einer älteren Passantin die Handtasche zu entreißen. Zeugen beschrieben den Mann als "sehr verwirrt". Auf mehrere Polizisten machte er hingegen den Eindruck, "dass er immer aggressiver wird", wie eine Inspektorin in einer Verhandlung vor dem Wiener Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) darlegt. Die Polizisten werden rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht befindet, sie hätten in Notwehr gehandelt.

20. Mai 2000
Der Ungar Imre B. (35) wird im Zuge einer Drogenrazzia in Wien-Penzing irrtümlich erschossen. Er parkt vor einem Lokal, das die Exekutive für einen Suchtgift-Umschlagplatz hält. Auf Vorhalt zweier Uniformierter, die Hände aufs Armaturenbrett zu legen - sie wollen das Fahrzeug und die beiden Insassen durchsuchen -, soll B. die Tür aufgerissen haben, als sie ein Inspektor mit seiner gezückten Waffe in der anderen Hand gerade öffnen wollte. Dabei löst sich der verhängnisvolle Schuss. Sechs Jahre später stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass dieser rechtswidrig war.

13. Mai 1995
Auf der Pack verwechseln Wiener Kripo-Beamte vier West-Steirer mit gesuchten Erpressern und feuern 28 Mal auf deren Autos, wobei ein Mann durch Glassplitter im Gesicht und am Auge verletzt wird. Wie sich später herausstellt, handelte es sich um harmlose Zivilisten, die sich auf der Heimfahrt von einer Chorprobe befanden. Die beiden Beamten werden zu Geldstrafen verurteilt, die Chorsänger erhielten Schadenersatz.

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