Salzburg Mozarteum
Uni-Rektor wegen sexueller Nötigung verurteilt
13.05.2016
Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Nicht rechtskräftig.
Der Rektor des Mozarteum Salzburg, Siegfried Mauser, ist am Freitag vom Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung einer Professorin und einer Dozentin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der 61-Jährige soll eine Geldauflage von 25.000 Euro zahlen.
Massiv bedrängt
Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Professor die beiden Frauen 2009 und 2012 in Räumen der Hochschule massiv bedrängt hatte. Die Verteidigung vermutete eine Intrige hinter den Vorwürfen und plädierte auf Freispruch.
"Mit Verlaub, Herr Professor, Sie sind ein Grapscher", leitete der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl die Urteilsbegründung ein. Der Schuldspruch stützte sich nach umfangreicher Beweisaufnahme besonders auf die Aussagen der beiden Nebenklägerinnen. Deren Schilderungen seien glaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert.
Strafanzeige
Die beiden Frauen hatten sich unmittelbar nach den Übergriffen Dritten anvertraut. Ihnen schilderten sie das Verhalten des Chefs genauso wie vor Gericht. Beide entschlossen sich erst nach dem Ausscheiden des 61-Jährigen aus dem Präsidentenamt zur Strafanzeige. Sie fühlten sich durch sein Vorgehen traumatisiert, gaben sie an.
Für ihn stehe seine ganze Existenz auf dem Spiel, sagte der Professor zum Abschluss der Beweisaufnahme. Er sei "in jeder Hinsicht ein gewaltfreier Mensch". Der verheiratete Vater von zwei Kindern ist seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums.
"Geringe Gewaltanwendung"
Schon Staatsanwalt Markus Michl hatte in seinem Plädoyer von "geringer Gewaltanwendung" gesprochen. Der Angeklagte sei "kein Gewalttäter und Vergewaltiger", sagte auch der Vorsitzende Richter. Er habe aber "seine Machtkompetenz ausgenützt". Die Verteidiger Alexander Stevens und Stephan Lucas, bekannt durch Auftritte in Gerichtsshows des Privatfernsehens, wollen das Urteil anfechten.
Der Universitätsrat des Mozarteums hielt sich auf APA-Anfrage vorerst bedeckt. Man werde "so rasch als möglich zusammentreten, um sich zu beraten". Mauser ist derzeit auf eigenen Wunsch beurlaubt, die Geschäfte der Salzburger Kunstuniversität werden von der Vizerektorin für Ressourcen, Brigitte Hütter, geführt.
Abberufung
Laut Universitätsgesetz kann der Unirat den Rektor unter anderem im Fall einer (rechtskräftigen) strafrechtlichen Verurteilung abberufen. Dazu ist entweder eine Zweidrittelmehrheit im Rat oder (auf Antrag des Uni-Senats) eine einfache Mehrheit in Senat und Uni-Rat erforderlich.