Vorarlberg

Urteil im Testamentsfälscher-Prozess

26.11.2010

Am Bezirksgericht Dornbirn fiel das erste Urteil im Zivilprozess.

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© dpa
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Im Fall der Testamentfälschungsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn ist am Freitag im Rahmen eines Zivilprozesses das erste Urteil gefallen. Zwei geschädigte Frauen bekamen einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg zufolge jeweils 19.000 Euro zugesprochen. Dies kam insofern überraschend, als gegen die Hauptverdächtigen noch nicht einmal Anklage erhoben worden ist. Die Justiz hofft weiterhin, eine Anklageschrift bis Ende des Jahres fertiggestellt zu haben.

Geständnis in U-Haft
Einer der Hauptverdächtigen hat in Untersuchungshaft eingestanden, das Testament einer 2005 verstorbenen Frau gefälscht und einen Teil des Erbes dem anderen Hauptverdächtigen zugeschanzt zu haben. Von diesem forderten nun die zwei geschädigten Frauen das Geld zurück. Richterin Marlene Ender verzichtete darauf, den Prozess bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens zu vertagen und entsprach stattdessen im Wesentlichen dem Ansinnen der beiden Frauen. Dieses Beispiel könnte noch weitere der über 100 Geschädigten ermutigen, auf dem Zivilweg um ihr Erbe zu kämpfen.

Ermittlungen gegen 13 Personen
In der Testamentsfälschungsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn wird in Feldkirch in 20 Verdachtsfällen ermittelt, in zwei Fällen - die wegen Befangenheit abgegeben wurden - in Steyr. Die Beschuldigten sollen gemeinsam Testamente manipuliert haben, um sich zu bereichern. Insgesamt laufen gegen 13 Personen Erhebungen. Es wurden rund 1,8 Mio. Euro an Bankguthaben sichergestellt, zudem Versicherungsguthaben und Liegenschaften bzw. -anteile.

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