Prozess

Urteil wegen Mordversuch an Mutter ausgesetzt

15.01.2007

Die Geschworenen plädierten lediglich auf absichtliche schwere Körperverletzung - Die Staatsanwältin zeigte sich "fassungslos".

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Eine überraschende Wende hat am Montag der Prozess gegen einen 44-jährigen Frühpensionisten wegen versuchten Mordes an seiner Mutter am Innsbrucker Landesgericht genommen. Richter Andreas Maier setzte das Urteil der Laienrichter wegen Irrtums aus. Sieben von acht Geschworenen befanden den Angeklagten lediglich der absichtlichen schweren Körperverletzung für schuldig. Die Staatsanwältin sagte nach der Urteilsverkündung sie sei "fassungslos".

Mildes Urteil
Mit dem milden Urteilsspruch wird sich nun der Oberste Gerichtshof befassen müssen. Staatsanwältin Christine Brucker hatte darauf plädiert, den einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen versuchten Mordes zu verurteilen. Der Strafrahmen für diese Tat bewegt sich zwischen zehn Jahren und lebenslänglich. Bei einem Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung drohen dem Verurteilten laut Staatsanwaltschaft nur zwischen ein bis fünf Jahre Gefängnis.

Mit Glück überlebt
Laut Brucker sei es nur ein Zufall gewesen, dass das 67-jährige Opfer die mit schweren Bergstiefeln ausgeführten Tritte ihres Sohnes überlebt hatte. Der Angeklagte habe "mit dem bedingten Vorsatz zu töten äußerst massiv und wuchtig" auf den Kopf seiner am Boden liegenden Mutter eingetreten. Die Verletzungen, die die "körperlich unterlegene, wehrlose Frau" davon getragen habe, seien laut einem medizinischen Sachverständigen mit denen von Verkehrsunfallopfern vergleichbar, gab die Staatsanwältin an.

Angeklagter für zurechnungsfähig erklärt
Die Verteidigerin des einschlägigig vorbestraften Frühpensionisten, Julia Lang, hatte sich für einen Freispruch ihres Mandanten ausgesprochen. Der Übergriff auf seine Mutter habe im Affekt statt gefunden, sagte sie. Er sei nicht mehr in der Lage gewesen seine Handlungen zu kontrollieren. Außerdem müsse man die beim Angeklagten diagnostizierte Schizophrenie und seine Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt berücksichtigen. Der Entladung des 44-jährigen seien "jahrelange seelische Grausamkeiten" von seiner Mutter vorausgegangen. Ein psychologischer Sachverständiger hatte den Tiroler bei der Verhandlung am Montag für zurechnungsfähig erklärt.

"Ich habe sie derschlagen"
Nach dem Übergriff auf die 67-jährige Frau im März letzten Jahres hatte sich der Angeklagte der Polizei gestellt. Auf der Dienststelle hatte er seine Kleider ausgezogen und die Tat mit den Worten gestanden: "Ich hab sie derschlagen. Sperrts mi ein. I sag nix, i will nach Stein." Die Mutter befand sich laut Anklageschrift in Lebensgefahr. Sie lebt heute in einem Altersheim im Zillertal.

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