Erstochen
Vater-Mord: Haft um ein Jahr reduziert
06.05.2010
Das Urteil des Erstgerichts wurde auf sechs Jahre reduziert.
Bei einer Berufungsverhandlung am Landesgericht Salzburg ist heute, Donnerstag, die Freiheitsstrafe für jenen depressiven Landwirt, der am 29. März 2009 im Flachgau seinen 83-jährigen Vater erstochen hatte, um ein Jahr auf sechs Jahre Haft reduziert worden.
Der 53-jährige Beschuldigte wurde im August des Vorjahres nicht wegen Mordes - wie die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte -, sondern wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war mit ihrer Nichtigkeitsbeschwerde abgeblitzt.
Die Anklagebehörde forderte in ihrer Berufung eine höhere Strafe, Verteidiger Kurt Jelinek hingegen eine Herabsetzung des Strafmaßes. Der Rechtsanwalt legte noch einmal dar, wie sein Mandant und dessen Familie von dem Altbauern jahrelang "tyrannisiert wurden". Der Angeklagte selbst bereute heute "zutiefst", er habe bisher nur die Schattenseiten des Lebens kennengelernt.
Der Richtersenat nannte zwei zusätzliche Milderungsgründe, die zur Herabsetzung der Strafe geführt hätten. Der Beschuldigte habe unmittelbar nach der Tat die Polizei verständigt und sich selbst gestellt. Zudem habe die persönliche Konfliktsituation zu einer depressiven Stimmung und daher zu einer eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit geführt.
Erschwerend wurde allerdings die "Heimtücke" der Tat bewertet. Sein Vater sei im Bett gelegen, als ihm der Angeklagte fünf Messerstiche in den Oberkörper versetzte. Deshalb schied eine außerordentliche Strafmilderung aus, wie sie der Verteidiger gefordert hatte. Der Strafrahmen bei Totschlag beträgt fünf bis zehn Jahre Haft.