Lebenslang

Mann von Sohn & Exfrau erdrosselt

16.06.2010

42-Jähriger wird auch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

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© Lems
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Wegen des Mordes am Exmann bzw. Vater sind eine 67-Jährige und ihr Sohn am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden - der 42-Jährige plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Angeklagten hatten - wenn auch nicht reumütig - gestanden, den 71-Jährigen am 21. Oktober 2009 in dessen Haus in Eichgraben (Bezirk St. Pölten) erdrosselt zu haben.

Am folgenden Tag wären sie - im Zuge mehrerer Klagen und tätlicher Vorfälle, die nach der Scheidung 2005 begonnen hatten - wegen Körperverletzung in Neulengbach vor Gericht gestanden. Staatsanwalt Karl Fischer hatte in seinem Schlussvortrag von einem "furchtbaren Verbrechen" gesprochen und eine sehr strenge Strafe gefordert. Er wies auf die "massive Tatbegehung" hin - der Todeskampf des 71-Jährigen habe Minuten gedauert - Motiv seien Neid und Habgier gewesen. Der 71-Jährige habe sein Leben nach der Scheidung in den Griff bekommen und hatte eine Lebensgefährtin, während seine Exfamilie auf den Streit um das Haus fokussiert war.

Nicht rechtskräftig
Der Wahrspruch des Geschworenensenats ist - nach knapp einstündiger Beratung - einstimmig erfolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung des 42-Jährigen und seiner Mutter meldete Berufung an.

Richterin Andrea Humer verwies in der Urteilsbegründung auf vorliegende Milderungsgründe wie die Geständnisse, wenn auch nicht reumütig. Erschwerend waren u.a. die Brutalität der Tatbegehung. Die Frau hatte dem Sohn geholfen, indem sie ihren Exmann niederdrückte und ihm ein Handtuch auf den Mund presste. Dann zogen beide an dem dem Opfer um den Hals gelegten Ledergürtel an.

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