Prozess

Verdächtiger im Fall S. Schnabel schweigt

07.02.2011

Vor 18 Jahren wurde die damals 17-jährige Silke Schnabel umgebracht.

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Unter großem Zuschauerinteresse hat am Montag am Landesgericht Salzburg der bis Freitag anberaumte Prozess um den vor 18 Jahren begangenen Mord an der 17-jährigen Silke Schnabel begonnen. Für die Tat muss sich ein 52 Jahre alter Lagerarbeiter verantworten. Er soll das Mädchen am 11. Juli 1992 an der Salzach-Böschung in Salzburg vergewaltigt und ermordet haben. Die Einvernahme des Mannes dauerte nicht mehr als fünf Minuten. Auf die anfängliche Frage des vorsitzenden Richters Günther Nocker, "wie geht es Ihnen?", antwortete der mit Jeans und grauem Pullover bekleidete Anton W. undeutlich und leise: "Mir geht es sicher nicht gut." Zur Sache selbst wolle er gar nichts mehr sagen, betonte W.

Unstimmigkeiten
Als der Richter wissen wollte, warum er vor drei Wochen in einem Zeitungsinterview noch angegeben habe, er hätte Silke Schnabel schon einige Wochen vor dem Mord kennengelernt, meinte der Angeklagte: "Ich kann mich nicht mehr erinnern. Das habe ich großteils wieder vergessen, verdrängt."

Der Richter zeigte sich geduldig und machte den 52-Jährigen darauf aufmerksam, dass es zwar sein Recht sei, zu schweigen, sich die Geschworenen aber ein Bild von seiner Persönlichkeit machen sollten. Der Beschuldigte hielt seinen Kopf weiterhin gesenkt und hüllte sich in Schweigen. Daraufhin legte Nocker eine Pause ein.

Vor der Einvernahme von Anton W. begründete Staatsanwalt Andreas Allex in seinem emotionslosen und sehr sachlich gehaltenen Eingangsplädoyer, warum er den Angeklagten für schuldig hält: In der Nacht auf 11. Juli 1992 hatte er Silke Schnabel in der Stadt Salzburg im Lokal "Max und Moritz" getroffen, was der Beschuldigte anfangs bestritt, später aber zugab. Die beiden verließen das Lokal um 5.00 Uhr und spazierten zum Josef-Mayburger-Kai. "Am Salzachufer setzte er massive Faustschläge gegen den Kopf und das Gesicht des Mädchens, und stieß ihren Kopf gegen einen harten Untergrund", bezog sich Allex auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten. Das Mädchen erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, wurde vergewaltigt und schließlich erwürgt. Danach habe der Mörder die Leiche in die Salzach geworfen. Sie wurde am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen. Die Polizei fand Anton W. um 6.20 Uhr an der Salzach-Böschung halbnackt im Gras liegen, die Jeans waren durchnässt.

Bluse sichergestellt
Bei einer Hausdurchsuchung am 29. Juli 1992 stellten Kriminalbeamte in der Wohnung von W. eine Bluse des Mädchens und einen Gürtel des Beschuldigten sicher. Laut Zeugenaussagen hatte die 17-Jährige die Bluse in der Mordnacht getragen. Am Gürtel haftete Blut der Blutgruppe A, die auch das Opfer aufwies. Der Blutfleck reichte mengenmäßig nicht für eine DNA-Analyse aus, die 1992 noch in den Kinderschuhen steckte. Experten nahmen einen Analabstrich des Mädchens, Fingernagelproben und drei Holzproben von einer Bank in Tatortnähe ab. Doch diese Beweismittel, die damals vom rechtsmedizinischen Institut in München untersucht wurden, aber keine Ergebnisse brachten, sind mittlerweile spurlos verschwunden.

Der Staatsanwalt berief sich auf die Zeugenaussage einer Frau aus dem Jahr 2008, der zufolge der Beschuldigte im "Max und Moritz" nach seiner Enthaftung im November 1993 auf den Zuruf "verschwinde du Mörder" geschrien habe: "Halt's die Goschn, sonst geht's euch wie der Silke." Allex verwies auch auf das neuropsychiatrische Gutachten von Ernst Griebnitz, wonach der Arbeiter unter Alkoholeinfluss auf Kränkungen gewalttätig reagiere und eine niedrige Frustrationstoleranz aufweise.

"Sehr wahrscheinlich"
Der zweite Gutachter, Kriminalpsychologe Thomas Müller, halte die Täterschaft des 52-Jährigen unter drei Voraussetzungen als sehr wahrscheinlich, referierte der Staatsanwalt weiter: Dass er in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Verschwinden des Opfers stand, er es persönlich gekannt hat und zur Tatzeit vom späteren Opfer gedemütigt und gekränkt wurde. Allex zitierte in diesem Zusammenhang die Aussagen einer Prostituierten, gegen die der Angeklagte offenbar gewaltsam vorgegangen war, nachdem sie ihm eine Erektionsstörung vorgeworfen hatte. Auch wegen der einschlägigen Vorstrafen sei die Täterschaft des Verdächtigen naheliegend. "Anton W. ist der letzte Mensch, der Silke lebend gesehen hat", gab der Staatsanwalt zu bedenken.

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