In St. Pölten
Verfahren nach Gas-Explosion eingestellt
07.10.2011
Die Vorwürfe sind zum Teil verjährt oder ließen sich nicht beweisen.
Nach der Gas-Explosion im Süden St. Pöltens, bei der Anfang Juni 2010 fünf Menschen getötet wurden , hat die Staatsanwaltschaft nun das Ermittlungsverfahren eingestellt. Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium hätten nach Prüfung des Vorhabensberichts der Intention der Anklagebehörde zugestimmt, teilte diese am Freitag mit.
Ermittelt wurde gegen Mitarbeiter der EVN und von Bauunternehmen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und der fahrlässigen Gemeingefährdung. Zum einen seien Teile der Vorwürfe verjährt, so Staatsanwaltschafts-Sprecherin Michaela Obenaus, zum anderen konnten weder ein Organisationsverschulden noch "konkret vorwerfbare Handlungen im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit der Gas-Explosion" nachgewiesen werden.
Fünf Gutachten wurden im Verfahren eingeholt. Bei den Grabungs-, Verlegungs- und Abnahmearbeiten der Strom- und Gasleitungen in den Jahren 1991 und 1992 habe es zwar fahrlässige Handlungen von EVN-Mitarbeitern und Bauunternehmen gegeben - die Leitungen lagen praktisch aufeinander, die damals gültigen Verlegebestimmungen wurden daher nicht eingehalten -, diese seien aber verjährt.
Kurzschluss
Ursache der Explosion des Wohnhauses an der Ecke Munggenaststraße/Spratzerner Kirchenweg am 3. Juni 2010 war ein massiver Schaden an der Gaszuleitung unter dem Gehsteig vor dem Haus. Ein Lichtbogenkurzschluss an drei die Gasleitung kreuzenden 20 KV-Hochspannungskabeln hatte das Leck am Vorabend verursacht. Aus der Zuleitung trat über verschiedene Rohre unbemerkt Gas aus und gelangte ins Haus, wo es Stunden später zur Detonation kam.
Die knapp 20 Jahre zurückliegenden, unsachgemäßen Verlegearbeiten seien für die Mitarbeiter des Energieversorgers laut Gutachten zum Zeitpunkt des Kurzschlusses nicht erkennbar gewesen. Die Maßnahmen, die daraufhin ergriffen wurden - Abschaltung des betroffenen Stromabschnittes und die für den Folgetag angesetzte Fehlerortung mit Messwagen und Grabarbeiten - "entsprachen den Regeln der Technik".
"Ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einzelner Personen konnte in diesem Zusammenhang ebenso wenig wie ein Organisationsverschulden festgestellt werden", betonte die Staatsanwaltschaft. Auch das NÖ Landeskriminalamt hatte nach Abschluss seiner Ermittlungen keinen konkreten Schuldigen ausgemacht, sondern Anzeige gegen unbekannt erstattet.
Die EVN wollte den Ausgang des Verfahrens gegenüber der APA nicht kommentieren. Bisher sei für den durch das Unglück entstandenen Schaden, auch zahlreiche Nachbarhäuser wurden beschädigt, eine verschuldensunabhängige Haftung in der Höhe eines einstelligen Millionenbetrags übernommen worden. Dieser Betrag sei aber noch nicht endgültig, sagte Sprecher Stefan Zach.