Wien
Vergewaltigung am Praterstern: Afghanen angeklagt
07.10.2016
Den Angeklagten drohen bis zu siebeneinhalb Jahre Haft.
Im Fall der im vergangenen Frühjahr von drei jugendlichen Afghanen am Wiener Praterstern missbrauchten Erasmus-Studentin liegt die - nicht rechtskräftige - Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vor. Das bestätigte die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn, am Freitagnachmittag der APA.
Wie aus der Anklage hervorgeht, bewirkten die Täter bei der 21-Jährigen eine massive gesundheitliche Beeinträchtigung. Die junge Frau leidet seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die psychischen Folgen des Missbrauchs sind laut einem psychiatrischen Gutachten einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen, was sich im Prozess gegen die Jugendlichen im Alter von 16, 17 und 18 Jahren strafverschärfend auswirken wird. Den Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Verhandlungstermin gibt es noch keinen, die Einspruchsfrist gegen die Anklage ist noch im Laufen.
Asylwerber fielen hintereinander über Frau her
Die drei Asylweber, die sich bis zu ihrer Festnahme als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Bundesbetreuung befanden und von der Caritas unterstützt wurden, hatten sich am 22. April am Praterstern getroffen, "wo sie Alkohol tranken und beschlossen, nicht zurück in ihre Asylunterkünfte zu fahren, sondern stattdessen gemeinsam ein Mädchen in der Damentoilette zu vergewaltigen" (Anklageschrift). Sie wählten dafür die abgelegene, am U-Bahn-Ausgang Lasallestraße befindliche Toiletten-Anlage aus. Als sie sahen, dass sich die aus der Türkei stammende Studentin dorthin auf den Weg machte, folgten sie ihr und rissen laut Anklage die Kabinentür auf, die die junge Frau hinter sich zugezogen hatte. Die Studentin beschimpfte sie, es gelang ihr auch, die Tür zunächst wieder zu verriegeln, worauf der Älteste die Tür mittels einer Münze gewaltsam öffnete und - wie einer seiner Komplizen später bei der Polizei sagte - "das Kommando übernahm".
Im Detail wird in der Anklage das Martyrium der Frau beschrieben, über die alle drei Afghanen hintereinander herfielen. Ihr wurde teilweise der Mund zugehalten, so dass sie laut Staatsanwaltschaft keine Luft mehr bekam und Atemnot eintrat. Weil sie sich wehrte, schlug ihr einer der Burschen den Kopf gegen die Klomuschel. Neben den seelischen Verletzungen erlitt das Opfer Hämatome und Blutergüsse am ganzen Körper, Würgespuren am Hals und Einblutungen an den Schultern und am rechten Oberarm. Wie lange die posttraumatische Belastungsstörung andauern wird, ist der Anklageschrift zufolge "nicht absehbar".