Prozess in Wien

Vergewaltigung am Praterstern: Afghanen ohne Reue

06.12.2016

Die jugendlichen Asylwerber legten ein formelhaftes Geständnis ab.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Im Prozess um die Vergewaltigung einer türkischstämmigen Austausch-Studentin am Wiener Praterstern haben sich die drei Angeklagten am Dienstag formell schuldig bekannt. Dennoch wurde die Verhandlung überrsachend vertagt. Grund: Die psychiatrische Sachverständige, die die 21-Jährige im Auftrag der Justiz untersucht und eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt hatte, hat auf das gerichtliche Ersuchen um ein Ergänzungsgutachten bis zum heutigen Tag nicht reagiert.

Reue ließen die afghanischen Asylwerber im Alter von 16, 17 und 18 Jahren im Wiener Landesgericht aber keine erkennen. Sie waren bemüht, sich möglichst wenig mit dem inkriminierten Geschehen auseinandersetzen zu müssen.

Die Burschen, die sich bis zu ihrer Festnahme als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bundesbetreuung befunden hatten und von der Caritas unterstützt wurden, hatten sich am 22. April 2016 am Bahnhof Praterstern getroffen. Dort konsumierten sie eine Flasche Whiskey, nachdem sie schon am Nachmittag dem Alkohol zugesprochen hatten. "Dann haben sie ein geeignetes Opfer abgepasst. Sie sind der jungen Frau gefolgt und haben sie brutal vergewaltigt. Wenn Ihnen heute jemand was Anderes erzählen will, ist das schlicht falsch", stellte Staatsanwältin Katharina Stauber zu Beginn der Verhandlung klar.

Vergewaltigung auf Toilette

Die Burschen verfolgten eine 21-jährige Frau, die im Bahnhofsbereich die am U-Bahn-Ausgang Lasallestraße gelegene Toiletten-Anlage aufsuchte. Der Jüngste des Trios öffnete mit einer Münze die Kabinentür, die die Studentin abgeriegelt hatte. Die Frau beschimpfte die Eindringlinge, die daraufhin mit roher Gewalt über sie herfielen. Sie wurde zu Boden gebracht. Weil sie sich wehrte, wurde ihr Kopf mehrfach gegen die Klomuschel geschlagen. Sie wurde am Boden fixiert, ihr wurden Mund und Nase zugehalten. "Sie hat geglaubt ersticken zu müssen", betonte die Staatsanwältin.

In der Anklageschrift wird im Detail das Martyrium der Frau beschrieben. Sie trug Hämatome am ganzen Körper, Würgespuren am Hals und Einblutungen an den Schultern und am rechten Oberarm davon. "Viel schwerwiegender sind die seelischen Folgen", verwies die Staatsanwältin auf eine posttraumatische Belastungsstörung, die das Leben der 21-Jährigen seither auf den Kopf gestellt hat.

"Albtraum jeder Frau"

"Ihr ist der Albtraum jeder Frau passiert", führte die Rechtsvertreterin der jungen Frau, Sonja Aziz (Kanzlei Kolbitsch Breitenecker Vana), ins Treffen. Ihre Mandantin sei vorher eine lebenslustige junge Frau gewesen, die die Gesellschaft anderer genoss, sich für Theater und Malerei begeisterte und nach Österreich kam, um in Wien Industriedesign und Raumplanung zu studieren. "Seit dem Vorfall erträgt sie die Nähe zu anderen Menschen nicht mehr. Sie hat Schlafstörungen, fühlt sich wie ein leerer Roboter, meidet die Gesellschaft von Männern und kann nicht mehr studieren", berichtete Aziz.

Ihre Herkunft dürfte es der 21-Jährigen noch schwerer machen, das Erlebte seelisch verarbeiten zu können. "In den Land, wo sie herkommt, ist Vergewaltigung ein Tabu", gab Aziz zu bedenken. Die junge Frau habe ihren Eltern bis heute nicht genau erzählen können, was ihr widerfuhr. Männliche Bekannte bzw. Freunde hätten ihr Schuldgefühle eingeredet. "Sie kann mit niemandem darüber sprechen. Das Schlimmste ist, dass sie das Grundvertrauen verloren hat", meinte ihre Rechtsvertreterin, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hat.

Brief des Opfers verlesen

Die 21-jährige Studentin hat im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch ausgesagt. Die davon angefertigte DVD wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal abgespielt. Das Opfer der inkriminierten mehrfachen Vergewaltigung musste damit nicht mehr persönlich erscheinen und als Zeugin gegen ihre Peiniger aussagen. Sie ist mittlerweile wieder in ihre türkische Heimat zurückgekehrt.

Um ihr dennoch Präsenz zu verleihen, verlas ihre Rechtsvertreterin Sonja Aziz einen längeren Brief, den die junge Frau für die Verhandlung vorbereitet und ihr übermittelt hatte. "Manchmal gibt es Momente, wo ich gar nicht spüre, dass ich noch lebe", heißt es darin. Die 21-Jährige offenbart, nach wie vor "große Wut und Hass", vor allem aber "Ekel" zu verspüren: "Drei Monate konnte ich nicht in den Spiegel schauen. Ich fühle mich wie Restmüll. Ich erinnere mich an die Blicke dieser Männer."

"Ich habe niemandem etwas getan. Warum werde ich bestraft?", fragt sich die 21-Jährige. Weiters stellt sie fest: "Meine Lebensfreude ist dahin. Ich bin um Jahre gealtert." Zur Tat selbst hält die Betroffene fest: "Ich habe die Sekunden gezählt, bis es vorbei ist. Ich dachte, ich sterbe dort."

"Furchtbare Tat"

Verteidiger Marin Mahrer, der den 17 Jahre alten Angeklagten vertritt, sprach von einer "furchtbaren Tat" und entschuldigte sich namens seines Mandanten beim Opfer. In diesem Fall, "wo ganz klar die Schuld der Angeklagten vorliegt", bestehe seine Funktion darin, das rechtsstaatliche Verfahren zu sichern. Robert Pohle, der Rechtsbeistand der beiden anderen Angeklagten, bezeichnete den Brief der 21-Jährigen als "sehr berührend". Er sei "eine wichtige Botschaft. Sinnvoll wird diese Botschaft, wenn sie bei den Angeklagten ankommt."

Diese Anregung griff Richter Norbert Gerstberger umgehend auf. Er ließ die eineinhalb Seiten, die die 21-Jährige zu Papier gebracht hatte, von der Dolmetscherin auf Farsi übersetzen. Die afghanischen Asylwerber, die 2015 nach Österreich gekommen waren - einer von ihnen war von seiner Mutter mangels wirtschaftlicher Perspektiven nach Europa geschickt worden, um hier um Asyl anzusuchen und später eine Familienzusammenführung zu bewirken - verharrten stumm auf der Anklagebank, als sie in ihrer Muttersprache zu hören bekamen, was ihr Opfer zu sagen hatte.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel