Prozess
Vergewaltigung am Praterstern: Die brutalen Details
19.11.2016
Die drei Täter befanden sich als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Land.
Am 6. Dezember müssen sich drei jugendliche afghanische Flüchtlinge im Landesgericht für Strafsachen verantworten, die im vergangenen Frühjahr eine Erasmus-Studentin am Wiener Praterstern vergewaltigt haben sollen. Exakt eine Woche später wird im Grauen Haus der Prozess gegen einen irakischen Flüchtling wiederholt, der in einem Hallenbad in Meidling einen Zehnjährigen missbraucht hatte.
Harte Strafe drohen
Im Fall der 21-jährigen Studentin drohen den drei Angeklagten trotz ihres jugendlichen Alters von 16, 17 und 18 Jahren bei einer Verurteilung bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Wie aus der Anklage hervorgeht, leidet die junge Frau nämlich an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die einem psychiatrischen Gutachten zufolge einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.
Die drei Asylweber, die sich bis zu ihrer Festnahme als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bundesbetreuung befanden und von der Caritas unterstützt wurden, hatten sich am 22. April am Praterstern getroffen, "wo sie Alkohol tranken und beschlossen, nicht zurück in ihre Asylunterkünfte zu fahren, sondern stattdessen gemeinsam ein Mädchen in der Damentoilette zu vergewaltigen" (Anklageschrift). Sie wählten dafür eine abgelegene Toiletten-Anlage am U-Bahn-Ausgang Lasallestraße aus. Als sie sahen, dass sich die aus der Türkei stammende Studentin dorthin auf den Weg machte, folgten sie ihr und rissen laut Anklage die Kabinentür auf, die die junge Frau hinter sich zugezogen hatte.
Brutale Details
Die Studentin beschimpfte sie, und es gelang ihr auch, die Tür zunächst wieder zu verriegeln, worauf der Älteste diese mittels einer Münze gewaltsam öffnete und - wie einer seiner Komplizen später bei der Polizei sagte - "das Kommando übernahm". Im Detail wird in der Anklage das Martyrium der Frau beschrieben, über die alle drei Afghanen herfielen. Ihr wurde teilweise der Mund zugehalten, so dass sie laut Staatsanwaltschaft keine Luft mehr bekam und Atemnot eintrat.
Weil sie sich wehrte, schlug ihr einer der Burschen den Kopf gegen die Klomuschel. Neben den seelischen Verletzungen erlitt das Opfer Hämatome und Blutergüsse am ganzen Körper, Würgespuren am Hals und Einblutungen an den Schultern und am rechten Oberarm. Wie lange die posttraumatische Belastungsstörung andauern wird, ist der Anklageschrift zufolge "nicht absehbar