Rache für Freundin

Vergewaltigung erfunden: "Have fun with the police"

Teilen

Wegen Verleumdung und falsche Zeugenaussage stand eine 19-Jährige am Donnerstag in Wien vor Gericht - wegen ihren Angaben über eine angebliche Vergewaltigung war ein junger Mann im Polizeiarrest gelandet.

Wien. Weil sie einen jungen Mann fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt haben soll, hatte eine 19-Jährige am Mittwochnachmittag am Wiener Landesgericht Erklärungsbedarf. Die Staatsanwältin legte der jungen Frau Verleumdung und falsche Zeugenaussage zur Last. Für den von ihren ursprünglichen Angaben Betroffenen hatten diese gravierende Folgen: er verbrachte nach seinem 20. Geburtstag über 17 Stunden im Polizeiarrest.

Der junge Serbe war mit drei Freunden nach Wien gekommen, um hier seinen Geburtstag zu feiern. Die Gruppe mietete sich mehrere Tage in einer Airbnb-Wohnung ein. In einem Lokal lernte er am 20. Oktober die damals noch 18-Jährige kennen, die danach gemeinsam mit einer Freundin die jungen Männer in ihre Unterkunft begleitete. Dort kam es aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu einvernehmlichem Sex. Am darauf folgenden Tag suchte die 18-Jährige mit derselben Freundin erneut die Wohnung auf und wurde mit dem 20-Jährigen erneut einvernehmlich intim. Da einer seiner Freunde - offenbar wider Erwarten - aber nicht an der Freundin der damals 18-Jährigen interessiert war, wurden die zwei jungen Frauen schließlich gebeten, die Wohnung zu verlassen.

20-Jähriger in Airbnb-Wohnung festgenommen

Daraufhin erhielt der 20-Jährige von der Nummer der Angeklagten eine SMS, in der es - unterlegt mit einem blauen Herz-Emoji - hieß: "Have fun with the police." "Ich bin erschrocken", schilderte der junge Mann nun als Zeuge im Grauen Haus, "ich hatte keine Vorstellung, was passieren soll."

Klarheit hatte er kurze Zeit später erlangt, indem Polizeikräfte die Tür der Airbnb-Wohnung eintraten und den 20-Jährigen, der kein Deutsch spricht und sich mit den Beamten in gebrochenem Englisch verständigte, festnahmen. Ihm wurden vor den Augen seiner Freunde Handschellen angelegt und man brachte ihn in einem Arrestantenwagen zur nächsten Polizeiinspektion. Die 19-Jährige hatte ihn unter Angabe der Adresse, an der sie mit dem jungen Mann Sex gehabt hatte, wegen Vergewaltigung angezeigt.

Über 17 Stunden in Polizeigewahrsam

Der 20-Jährige befand sich vom 22. Oktober, 8.00 Uhr bis rund 1.00 Uhr des folgenden Tags in Polizeigewahrsam. Dann wurde die Festnahmeanordnung aufgehoben und der Unbescholtene konnte seine Zelle wieder verlassen, weil sich die junge Frau bei ihrer ausführlichen polizeilichen Einvernahme, bei der sie als Zeugin zur Wahrheit verpflichtet war, in Widersprüche verwickelt hatte. Das ließ die Polizei und die eingeschaltete Staatsanwaltschaft an der Stichhaltigkeit ihrer Angaben zweifeln. Die Festnahmeanordnung wurde aufgehoben. Der 20-Jährige durfte nach Hause reisen - er erreichte noch rechtzeitig den Flughafen, um den gebuchten Rückflug anzutreten.

Angeklagte bekannte sich "teilweise schuldig"

In weiterer Folge wurde gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Anklage wegen Falschaussage und Verleumdung erhoben. Sie bekannte sich nun vor Gericht "teilweise schuldig". Auf die Frage der Richterin, was denn nun in der Wohnung passiert sei, behauptete sie hinsichtlich der ersten Nacht: "Ich kann mich nicht erinnern, weil wir in diesem Club viel Alkohol getrunken haben." Daraufhin wurden ihr die Aussagen ihrer Freundin vorgehalten, denen zufolge die Angeklagte ihr von einvernehmlichem Sex erzählt hatte, der "nicht so toll" gewesen sei.

An dieser Stelle erbaten Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang, die beiden Verteidiger der 19-Jährigen, eine Unterbrechung der Verhandlung, um sich mit ihrer Mandantin besprechen zu können. "Sie ist durcheinander. Sie ist sehr verwirrt. Sie fühlt sich geschädigt. Aber das, was in der Anklageschrift steht und erhoben worden ist, stimmt. Vor der Polizei hat sie nicht die Wahrheit gesagt. Es tut ihr leid, was passiert ist. Sie hat tatsächlich falsch ausgesagt", gab Schweitzer anschließend zu Protokoll.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten