Aber: Keine Strafe

Vergewaltigung vorgetäuscht: Schuldspruch

05.10.2016

Die Anklage warf ihr falsche Beweisaussage und Verleumdung vor.

Zur Vollversion des Artikels
© Florian Lems
Zur Vollversion des Artikels

Weil sie vorgetäuscht haben soll, von zwei Unbekannten vergewaltigt worden zu sein, ist eine 19-jährige aus NÖ. am Mittwoch in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Richterin Gabriele Nemeskeri sprach die junge Frau wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung schuldig, sah aber vom Ausspruch einer Strafe ab und verfügte eine Probezeit von zwei Jahren.

Der Prozess war vergangene Woche vertagt worden, um zwei Polizeibeamtinnen als Zeuginnen zu hören, die die 19-Jährige befragt hatten. Die junge Frau hatte während einer Bahnfahrt nach Bruckneudorf im Zug zwei junge Männer kennengelernt.

Aussage abgeändert

Die 19-Jährige soll laut Anklage, nachdem sie in Bruckneudorf ausgestiegen waren, Sex mit den beiden gehabt haben. Ihrer Mutter, die sie abholte, habe sie dann erzählt, dass sie von den beiden vergewaltigt worden sei, worauf die Mutter sie sofort zur Polizei brachte, um Anzeige zu erstatten.

Die Angeklagte habe ihre Aussage im Zuge der Befragungen abgeändert, schilderte eine Kriminalbeamtin vor Gericht. Zunächst habe sie erzählt, dass sie von den beiden vom Bahnhof weg und in ein Gebüsch gezerrt bzw. "wie ein Baby" dort hineingetragen worden sei.

Bilder aus Videoüberwachung

Bei der zweiten Einvernahme konfrontierten Polizistinnen die Angeklagte mit Bildern einer Videoüberwachung am Bahnhof, auf denen sie händchenhaltend mit einem der mutmaßlichen Täter zu sehen war. Das Ganze habe "nicht nach einer Drucksituation ausgeschaut", sagte eine der Beamtinnen aus.

Schließlich habe die 19-Jährige erzählt, dass sie beim Sex zuerst eingewilligt, dann jedoch nicht mehr gewollt habe. Allerdings habe sie das den beiden jungen Männern nicht gesagt. "Ich habe mich nicht zu wehren getraut und deshalb habe ich es zugelassen", hatte die Angeklagte am ersten Verhandlungstag die Frage der Richterin beantwortet, warum sie keine Reaktion gezeigt habe, dass ihr das nicht gefalle.

Kein Ort des Geschehens

Bei einem Lokalaugenschein sei die 19-Jährige nicht in der Lage gewesen, der Polizei den Tatort zu zeigen. "Wir konnten keinen Ort des Geschehens finden", sagte die Ermittlerin. Dann sei es auch schwerer, Zeugen zu finden. Die Richterin hielt der jungen Frau auch ihre Aussage vor der Polizei vor, sie habe nur beweisen wollen, "dass alle Ausländer so sind".

Die Staatsanwältin sprach sich für eine tat- und schuldangemessene Bestrafung aus. Es habe sich klar herausgestellt, dass es zu keiner Vergewaltigung gekommen sei, sagte sie in ihrem Schlussplädoyer.

"Stadium der verzögerten Reife"

Seine Mandantin sei "offenbar in einem Stadium der verzögerten Reife", stellte der Verteidiger im Hinblick auf die jugendlich wirkende Angeklagte fest. Nicht die 19-Jährige, sondern ihre Mutter habe die Anzeige gemacht. Die junge Frau habe den Vorfall nicht richtig geschildert und sie sei zur Falschaussage geständig. Sie habe die beiden Männer jedoch nicht wissentlich einer strafbaren Handlung beschuldigen wollen, führte der Anwalt aus und ersuchte um eine Diversion.

"Dass ihnen das nicht gefallen hat, das glaube ich ihnen schon. Aber das ist keine Vergewaltigung", stellte die Richterin nach dem Schuldspruch ohne Strafe fest. Die 19-Jährige sei überrumpelt worden dadurch, dass die Mutter gleich mit ihnen zur Polizei gefahren sei. Die Anklage neige dazu, Angaben zu machen, wie dies in der Situation für sie am besten sei. "Das ist aber genau, das, was sanktionier ist im Strafrecht".

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel