Ex-Frau sprach von Gewalt

Vergewaltigung: Wiener Ex-Cop vor Gericht

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Fragen zur Sexualität wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt.

Der Prozess gegen einen Wiener Ex-Polizisten wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung seiner Freundin ist am Dienstag fortgesetzt worden. Während sich zwei Ex-Partnerinnen der Aussage entschlugen, berichtete eine Ex-Frau von einer Gewalttätigkeiten innerhalb der Ehe mit dem ehemaligen Exekutivbeamten.

Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, im Mai 2012 die Frau in ihrer Wiener Wohnung vergewaltigt zu haben. Der ehemalige WEGA-Beamte, der einst wegen der Misshandlung von Bakary J. vor Gericht gestanden ist und nach seiner Entlassung aus dem Polizeidienst als Trainer für Selbstverteidigungskurse für Frauen tätig war, wies jede Schuld von sich. Seine Anwältin sprach davon, dass er vom Opfer angeschwärzt wurde. Sie und die Ex-Frauen bzw. -Freundinnen hätten sogenannte Hexentreffen veranstaltet, danach sei es zu den Vergewaltigungsvorwürfen gekommen, sagte Verteidigerin Maria Zehetbauer.

Ex-Frau sprach von Gewalt in der Ehe

Am heutigen letzten Verhandlungstag - ein Urteil ist noch am Nachmittag geplant - standen die wichtigsten Prozesszeugen auf dem Plan. Geladen waren die drei Ex-Partnerinnen, die mit dem späteren Opfer in Kontakt waren. Zwei von ihnen entschlugen sich der Aussage. Die 48-jährige Ex-Frau des Angeklagten wollte jedoch aussagen und berichtete davon, dass sie im Jänner 2012 von der neuen Freundin ihres Ex-Mannes per Mail angeschrieben wurde. Mit der Betreffzeile "Frei" bat sie ihre Vorgängerin um Hilfe.

Die damalige Freundin des Ex-Polizisten erzählte von Übergriffen. "Es war dieselbe Vorgangsweise, wie es bei mir war", sagte die 48-Jährige der Schöffensenatsvorsitzenden Martina Hahn. "Es war klar, dass das wieder passiert", meinte die mittlerweile Geschiedene. "In unserer Beziehung ist es ebenfalls zu Gewalttätigkeiten gekommen", ihr damaliger Mann sei auch weggewiesen worden. "Es gab die Gewaltsituation, dann war alles gut, dann wieder Gewalt, dann war wieder alles gut."

Treffen mit neuer Partnerin

Die 48-Jährige habe sich daraufhin mit der neuen Partnerin ihres Ex-Mannes getroffen, wo die junge Frau ihr Leid geklagt hatte. Sie erzählte von Schubsen, Stoßen und verbalen Demütigen. "Ich hab ihr zur Trennung geraten", sagte sie, weil sie aus eigener Erfahrung gewusst habe, dass sich der 48-Jährige nicht ändern würde.

Im Zuge der Treffen der beiden Frauen kam es auch zu einer Zusammenkunft mit einer weiteren Ex-Partnerin. "Auch ich habe mir damals bei der Scheidung Hilfe von meiner Vorgängerin geholt. Das war wie eine kleine Selbsthilfegruppe", meinte die 48-Jährige, deren Aussage zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Im Zuge dessen habe die 48-Jährige der Frau ihre Unterstützung angeboten und gesagt, "wenn sie Hilfe braucht, dann kann sie kommen".

Notfall-SMS an Ex-Frau

Als es am 22. Mai 2012 zu den nun angeklagten Übergriffen kam, habe das Opfer eine Notfall-SMS an die Ex-Frau mit den Worten "Ruf die Polizei zu mir" an die 48-Jährige geschickt. "Ich habe die SMS erst in der Früh gelesen, sonst hätte ich sofort die Polizei geholt", sagte sie im Zeugenstand. "Ich hab sie gleich angerufen. Sie hat geweint und mir erzählt, was passiert ist."

Nach einem heftigen Streit in einem griechischen Restaurant fuhr der 48-Jährige für ein klärendes Gespräch in die Wohnung der Frau. Vorangegangen waren mehrere SMS der Frau, die dem ehemaligen Polizisten unter anderem schrieb, dieser möge sie "bestrafen, was das Zeug hält". In der Wohnung soll er die junge Frau sofort aufs Bett gedrängt und sich an ihr vergangen haben, obwohl sie durch verbale Äußerungen und Tritte gegen den Mann deutlich zu verstehen gab, dass sie das nicht wollte. Daraufhin nahm er laut Staatsanwaltschaft die Frau in den Würgegriff und meinte: "Soll ich dir jetzt nicht einfach das Licht auslöschen?"

Blutergüsse

Die Frau erlitt Blutergüsse am Unterarm, am Knie und am Innenschenkel. Am Kehlkopf war eine Rötung zu sehen, wie Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich ausführte. Das Verletzungsbild könne in Übereinstimmung mit der angegebenen Tathandlung stehen. Allerdings beruft sich das Gutachten der Gerichtsmedizinerin auf die Aufzeichnungen, die im Spital gemacht wurden und auf das Schmerztagebuch, das das Opfer geführt hat.

"Es ist sehr schwer, anhand von Fotoaufnahmen das Alter der Blutergüsse zu erkennen. Aus medizinischer Sicht kann man nicht sagen, ob ein Bluterguss vor drei Stunden entstanden ist oder nicht", sagte Friedrich. Zudem gebe es Körperregionen, wo blaue Flecken später oder gar nicht sichtbar werden, wie etwa am Bauch, oder wo man sie gleich sieht, wie etwa am Schienbein.

Keine Verletzungen im Genitalbereich

Dass es im Genialbereich keine Verletzungen gab, ist für die Gutachterin nichts Unübliches. Nur in fünf bis zehn Prozent der Fälle gebe es nach einer Vergewaltigung Verletzungen im Intimbereich. Eher seien allerdings "Verletzungen durch das Halten und Winden" zu sehen.

Von Anwältin Zehetbauer darauf angesprochen, ob sich Friedrich befangen fühle, weil sie auch im Fall von Bakary J. die gerichtssachverständliche Expertise erstellte, meinte die Medizinerin: "Ich kann mich an die Angeklagten gar nicht erinnern. Es waren ja mehrere Angeklagte, aber ich kann mich überhaupt nicht an einzelne Personen erinnern. Ich war damals ja nur kurz im Saal." Der gebürtige Gambier Bakary J. war im April 2006 nach einem gescheiterten Abschiebe-Versuch von WEGA-Polizisten in eine Wiener Lagerhalle gebracht und dort schwer misshandelt worden.

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