Arzt muss zahlen

Vergleich bei Prozess um behindertes Kind

29.11.2006

Vergleich nach einem Prozess um ein behindertes Kind in Salzburg: Ein Frauenarzt muss einer Mutter Entschädigung zahlen.

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Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) muss nun ein Salzburger Arzt für die Mutter eines mit Down-Syndrom geborenen Kindes zahlen. Der Mediziner hatte nach einer Untersuchung im November 1996 die Frau nicht darauf hingewiesen, dass das Baby mit einer Behinderung zur Welt kommen könnte, obwohl er Auffälligkeiten am Embryo bemerkt hatte. Vor einem für heute, Mittwoch, anberaumten Prozess am Landesgericht Salzburg haben sich Arzt und Mutter auf eine Einmalzahlung geeinigt.

Der Frauenarzt in der Stadt Salzburg hatte bei einer Ultraschalluntersuchung in der 23. Schwangerschaftswoche zwar Auffälligkeiten am Embryo entdeckt und dies der werdenden Mutter auch mitgeteilt. Dass auch das Risiko einer Down-Syndrom-Behinderung des Kindes bestehe, darüber hatte der Arzt aber nicht informiert. Er verwies die Schwangere jedoch zur weiteren Abklärung in eine Risikoambulanz. Die Frau ließ aber Wochen vergehen. Das Baby kam dann tatsächlich mit einem Down-Syndrom auf die Welt.

Wirbel nach OGH-Urteil
Der OGH entschied, dass ein Frauenarzt, der eine werdende Mutter nicht ausreichend über erkennbare Anzeichen einer drohenden Behinderung aufklärt, grundsätzlich für den gesamten Unterhaltsaufwand für das behinderte Kind aufkommen muss. Das Urteil sickerte noch vor der Veröffentlichung in die Ärzteschaft durch und löste dort ein Erdbeben aus. Mittlerweile wird Schwangeren ein Aufklärungsbogen vorgelegt, in vielen Praxen hängt ein entsprechendes Plakat. Außerdem werden Schwangere vermehrt zu Untersuchungen ins Spital geschickt, obwohl kein Risiko bestehe, wie es bei der Pränatalmedizin im LKH Salzburg heißt.

Nun haben sich aber die Anwälte von Mutter und Arzt geeinigt, dass der Mediziner nicht laufend Unterhalt zahlen, sondern nur eine einmalige Zahlung leisten muss. Über die Höhe der Zahlung wurde Stillschweigen vereinbart.

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