Braut ohne Bräutigam
Verhaftung am Standesamt: Das sagt die Fremdenpolizei
16.01.2024
Jetzt äußert sich die Fremdenpolizei erstmals ausführlich zum Abschiebedrama um Hamza. Die Verhaftung beim Standesamt sei die "einzige Möglichkeit" gewesen, Hamza zu finden. Und: Seine Ehe "hätte die Abschiebung nicht verhindert.
Das Abschiebedrama um Hamza U. (26), der am Samstag beim Standesamt verhaftet und heute am Dienstagabend abgeschoben werden soll , sorgt landesweit für Aufregung. Gundula B. (40) wollte ihre große Liebe Hamza im Schloss Vösendorf heiraten - da stürmten rund zehn Beamte des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl die Zeremonie und verhafteten den Kurden vor den Augen aller Hochzeitsgäste und seiner Braut.
Jetzt spricht die Fremdenpolizei
Jetzt äußert sich die Fremdenpolizei erstmals ausführlich zum Fall. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) teilte am Dienstagabend - kurz vor dem geplanten Abschiebeflug - folgendes mit:
Asylantrag im März 2022 gestellt
"Herr U. stellte im März 2022 einen Antrag auf internationalen Schutz (Asylantrag) in Österreich. Die Prüfung jedes Asylverfahrens erfolgt im Rahmen eines umfassenden, individuellen und objektiven Ermittlungsverfahrens vor dem BFA. Das Asylrecht dient in erster Linie dazu, geflüchteten Menschen Schutz vor Verfolgung zu bieten. Im konkreten Fall kam das BFA zu dem Schluss, dass Herrn U. im Falle der Rückkehr in sein Heimatland keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht und erließ im März 2023 einen vollinhaltlich negativen Bescheid. Gegen diesen wurde in weiterer Folge eine Beschwerde eingebracht."
Beschwerde gegen abgelehnten Asylantrag vor halben Jahr abgewiesen
Der österreichische Rechtsstaat bietet weitreichende Rechtsmittel sowie mehrere gerichtliche Instanzen.
"Die Entscheidungen des BFA unterliegen bei Beschwerdeerhebung der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das – wie jedes Gericht – unabhängig, weisungsfrei und völlig eigenständig entscheidet. Im Fall von Herrn U. kam das BVwG ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Herrn U. keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Die Beschwerde wurde daher im Juli 2023 abgewiesen."
Letzte Revision im Dezember 2023 zurückgewiesen
In bestimmten Fällen gibt es noch weitere Überprüfungsmöglichkeiten durch die ebenfalls unabhängigen Höchstgerichte (Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof).
"Herr U. erhob gegen das abweisende Erkenntnis des BVwG Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, der in der Folge die Behandlung ablehnte und an den Verwaltungsgerichtshof abtrat. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision im Dezember 2023 schließlich zurück."
Beamte wussten nicht, wo Hamza war - 13 Mal vergeblich gesucht
Erst wenn der "Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen wird und keine freiwillige bzw. eigenständige Ausreise erfolgt", leitet das BFA eine zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ein. Sie haben Hamza 13 Mal vergeblich gesucht.
Hamza habe "bereits dreizehn Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt und ist seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen."
An seiner behördlichen Meldeadresse konnte er nie angetroffen werden.
Verhaftung beim Standesamt "einzige Möglichkeit"
Dem BFA war der Termin der Ehe-Schließung bekannt und daher wurde als "einzige Möglichkeit" die Festnahme im Rahmen der Eheschließung am 13. Jänner 2024 - am Samstag im Schloss Vösendorf - durchgeführt.
Bei der anschließenden Schubhaft handle es sich "ausschließlich um eine Sicherungsmaßnahme", die als „ultima ratio“ zur Sicherung einer Abschiebung angeordnet werde.
"Die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme wird in jedem Fall genauestens geprüft und unterliegt im Beschwerdefall bzw. bei längerer Anhaltung in Schubhaft einer kontinuierlichen richterlichen Kontrolle", sagt das BFA.
Und weiter: "Im Fall von Herrn U. wurde durch das BFA im Anschluss an die Festnahme die Schubhaft zum Zweck der Sicherung der Abschiebung angeordnet". Von wem die Schubhaft angeordnet wurde, ist in der Aussendung ist nicht erkenntlich.
"Ehe hat er uns nicht angekündigt"
Die Fremdenpolizei hält fest: "Im Asylverfahren und danach machte Herr U. keinerlei Angaben zu seiner beabsichtigen Verehelichung oder einer bestehenden Partnerschaft."
Seine Braut sagte oe24, dass sie sich seit eineinhalb Jahren kennen, seit einem halben Jahr zusammenwohnen.
"Heirat hätte nichts geändert"
Für die Fremdenpolizei steht fest, dass "unrechtmäßig aufhältigen Personen ihr unsicherer Aufenthalt in Österreich klar sein muss und auch, dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert."
Die Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung bleibt laut Fremdenpolizei weiterhin aufrecht und die Behörde hält an der geplanten Abschiebung von Hamza U. fest.