Ein Hartes Jahr für Autofahrer
Verkehrs-Strafen werden erhöht
02.01.2021Am Sparbuch wirft unser Geld nichts ab und verliert an Wert. Was Sie dagegen tun können.
Wien. 338 Menschen starben im vergangenen Jahr auf Österreichs Straßen. Mindestens jeder Dritte davon aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Doch heuer soll Schluss sein mit der Raserei, Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) plant rigoros gegen die Tempobolzer vorzugehen. Mit einem Strafenkatalog, der harte Zeiten für Autofahrer verspricht.
Die Länder drängen nach teils brutalen Unfällen mit mehreren Toten seit Längerem auf eine Verschärfung der Gesetze. Der ÖAMTC sprach von bisherigen „Trinkgeldstrafen“, die Raser nicht ausreichend abschrecken würden. Dass sich dies ändern wird, ist klar, der exakte Starttermin steht jedoch noch nicht fest. Corona hat die Maßnahmen gegen Raser bislang ausgebremst. Und das ist vorgesehen:
- Geldstrafen: Der Strafrahmen soll mehr als verdoppelt werden, eine Erhöhung von bislang 2.180 auf 5.000 Euro soll kommen.
- Führerscheinentzug: Hier soll die Dauer der Maßnahme grundsätzlich verdoppelt werden, statt drei Monaten müsste die Fahrerlaubnis beispielsweise für ein halbes Jahr zurückgelegt werden.
- Grenzwerte: Wer künftig innerorts 30 km/h und außerhalb einer Ortschaft 40 km/h zu schnell fährt, soll seinen Schein für zwei Wochen loswerden. Ist jemand noch schneller unterwegs, soll die Mindestentzugsdauer des Führerscheins auf vier Wochen angehoben werden.
- Vormerkdelikt: Rasen soll als Vormerkdelikt eingeführt werden. Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen vier statt zwei Jahre berücksichtigt werden, die Mindestentzugsdauer von sechs Wochen auf zwei Monate erhöht werden.
- Auto-Abnahme: In besonders schweren Fällen sollen Fahrzeuge beschlagnahmt werden können. Vorbild ist hier die Schweiz.
- Illegale Rennen: Auch hier wird die Möglichkeit geprüft, wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr die Autos zu beschlagnahmen.
Die Umsetzung ist „schnellstmöglichst“ geplant. „Niemand hat Verständnis, wenn Menschenleben fahrlässig gefährdet werden – wie durch Rasen“, sagt die Ministerin.