Beamtin lief nach Rauferei in Salzburg zwei flüchtenden Burschen nach.
Ein Zivilgericht hat nun einer Polizistin, die sich bei einer Verfolgungsjagd in Salzburg verletzt hat, rund 20.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Die Frau war am 29. Juni 2013 nach einer Rauferei am Rudolfskai zwei flüchtenden Burschen nachgerannt und bei einem Sprung über eine Absperrung einer Baustelle gestürzt. Sie erlitt eine Knieverletzung und musste mehrmals operiert werden.
In erster und zweiter Instanz war die Schadenersatzklage der Polizistin vom Landesgericht Salzburg und vom Oberlandesgericht Linz noch abgewiesen worden. Die Beschwerde hingegen beim Obersten Gerichtshof hatte aber Erfolg: Das Klagebegehren sei dem Grunde nach berechtigt, hieß es.
"Kein Zweifel kann daran bestehen, dass die Beklagten mit ihrer Flucht eine erhöhte Gefahrenlage für die sie verfolgende Klägerin geschaffen haben. Gerade der Umstand, dass Verdächtige, wie hier die Beklagten, im Laufen flüchteten, erforderte eine rasche und adäquate Reaktion der Klägerin, wobei mit einer solchen Verfolgungshandlung unzweifelhaft eine gesteigerte Gefahrenträchtigkeit verbunden ist", steht in der OGH-Entscheidung. Die Burschen seien weiter geflüchtet, obwohl die Polizistin sie aufgefordert habe, stehen zu bleiben.
Das Erstgericht musste sich daraufhin erneut mit der Klage befassen. "Es ging nur mehr um die Höhe des Schadenersatzes", sagte der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz, am Dienstag auf Anfrage der APA. Eine Zivilrichterin sprach der Klägerin 12.500 Schmerzengeld, 3.383 Euro Verdienstentgang und 3.750 Euro für den Pflegebedarf zu. Die Polizistin war rund 100 Tage im Krankenstand.