Sturmschäden werden von der Kaskoversicherung gedeckt, so ARBÖ-Juristen.
Es komme jedoch auch hier auf die genauen Bedingungen an. Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h.
Haftpflichtversicherte müssen selber zahlen
Wer nur
haftpflichtversichert ist, muss aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden
durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile gelten als "durch
höhere Gewalt verursacht", egal ob sie parkende, haltende oder
fahrende Autos beschädigen. Zurückholen kann man sich die Kosten nur, wenn
Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten
der Besitzer baufällig waren. Das Problem dabei: Die Geschädigten müssen den
Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalter oder Hausbesitzer säumig waren.
Ab Montag kommt Schnee
Die Temperaturen bleiben trotz Sturm bis
zum Montag weiterhin mild. Erst am Montag kommt es dann zu einem Tief mit
Temperatur-Sturz. Es wird deutlich kälter und unbeständig. Schneeschauer
sind zeitweise bis in tiefe Lagen möglich.