Sturmschäden

Versicherungen decken Schäden teilweise

18.01.2007

Sturmschäden werden von der Kaskoversicherung gedeckt, so ARBÖ-Juristen.

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Es komme jedoch auch hier auf die genauen Bedingungen an. Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h.

Haftpflichtversicherte müssen selber zahlen
Wer nur haftpflichtversichert ist, muss aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile gelten als "durch höhere Gewalt verursacht", egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen. Zurückholen kann man sich die Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten der Besitzer baufällig waren. Das Problem dabei: Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalter oder Hausbesitzer säumig waren.

Ab Montag kommt Schnee
Die Temperaturen bleiben trotz Sturm bis zum Montag weiterhin mild. Erst am Montag kommt es dann zu einem Tief mit Temperatur-Sturz. Es wird deutlich kälter und unbeständig. Schneeschauer sind zeitweise bis in tiefe Lagen möglich.

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