Der 30-jährige Ungar wurde am Mittwoch von einem Innsbrucker Schwurgericht wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Strafmildernd wirkte laut der vorsitzenden Richterin Ingrid Brandstätter, dass es beim Mordversuch geblieben und der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nur vermindert zurechnungsfähig war. Er soll im Juni dieses Jahres im Vollrausch grundlos auf einen 24-Jährigen eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.
Stichwunde im Rücken
Der 24-jährige Verletzte habe die
"völlig grundlose" Attacke des Ungarn nur überlebt, weil er großes Glück
gehabt habe, meinte Staatsanwalt Hans-Jörg Mayr. Die rund acht Zentimeter
tiefe Stichwunde im Rücken hätte sehr leicht tödlich enden können. Der
Angeklagte habe zumindest bedingt den Vorsatz gehabt zu töten. Es sei ihm
"einfach egal" gewesen, welche Konsequenzen die Messerattacke für den
24-Jährigen haben würde. Ein psychologischer Sachverständiger bescheinigte
dem Angeklagten auf Grund seiner starken Alkoholisierung eine verminderte
Zurechnungsfähigkeit. Er beschrieb den Beschuldigten als eine "impulsive und
emotional instabile Persönlichkeit".
Der Übergriff hatte im Juni gegen 3.00 Uhr statt gefunden. Der 30-jährige Beschuldigte prügelte mehrmals auf sein 24-jähriges Opfer ein. Als er sich nach seiner Brille bückte, soll ihm der Ungar mit einer zehn Zentimeter langen Klinge in den Rücken gestochen haben. Danach entfernte sich der Täter. Das Opfer, das die Stichwunde bis zum Eintreffen der Sanitäter nicht bemerkte, verfolgte den Angreifer und versetzte ihm einen Schlag auf den Hinterkopf. Eine Polizeistreife trennte die beiden und nahm den Angeklagten, der ein blutiges Messer in der Hand hatte, in Gewahrsam.