Gleich zwei Beschwerden wurden eingebracht.
Im Salzburger Mordfall Silke Schnabel bringt der Verteidiger des am vergangenen Freitag verhafteten Verdächtigen gleich zwei Beschwerden ein: "Ich habe ein Beschwerde gegen die Fortsetzung des Ermittlungsverfahren beim Oberlandesgericht Linz und eine weitere gegen die Verhängung der U-Haft vorbereitet", teilte Rechtsanwalt Karl Wampl am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft Salzburg lässt nun den 52-jährigen Häftling psychiatrisch begutachten.
Zweifel an Zeuginnen-Aussage
Wampl hält eine der Justiz vorliegende Zeugenaussage und das eingelangte Gutachten des Kriminalpsychologen Thomas Müller als "nicht geeignete Beweismittel", die eine Verurteilung des Lagerarbeiters wegen Mordes an dem 17-jährigen Mädchen begründen könnten. Die Angaben einer Zeugin, wonach der schon im Mord-Jahr 1992 Verdächtige nach seiner Enthaftung auf die Anrede "Mörder" in einem Salzburger Lokal gerufen hätte, "halt die Goschn, sonst geht's dir wie der Silke", als Geständnis zu werten, sei "absurd", meinte der Jurist. Er bezweifelt auch, dass dieser Satz überhaupt gefallen ist.
Psychiatrisches Gutachten
Das Gutachten von Thomas Müller ist nach Ansicht des Verteidigers "kein neues Beweismittel", da es im laufenden Ermittlungsverfahren angeordnet worden sei und deshalb nicht als Begründung für die Verfahrensfortsetzung gelten könne. Die Expertisen von Täterprofilern wären zudem dazu da, einen Täterkreis einzuengen, nicht aber um den Tatverdächtigen zu konkretisieren, wie Wampl betonte. "Das zu machen, halte ich für unfair, nicht aussagekräftig und nicht zulässig."
Als nächsten Schritt in dem Ermittlungsverfahren wird die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten über den Verdächtigen einholen. Das erklärte am Montag Mediensprecherin Barbara Feichtinger. Die Anklagebehörde hat vor kurzem auch ein Gutachten bei der Salzburger Gerichtsmedizin zur molekular-biologischen Untersuchung der 1992 in Tatortnähe aufgefundenen Damenwäsche in Auftrag gegeben. "Ein Ergebnis liegt noch nicht vor", sagte der zuständige Staatsanwalt Andreas Allex.
"Händchenhaltend Lokal verlassen"
Die 17-jährige Salzburgerin wurde in der Nacht auf 11. Juli 1992 in der Stadt Salzburg vergewaltigt und erwürgt. Ihre Leiche tauchte am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn auf. Lebend wurde sie zuletzt mit dem verdächtigen Arbeiter in der Tatnacht gesehen. "Zeugen beobachteten, wie sie händchenhaltend ein Lokal verließen und in Richtung Salzach spazierten", schilderte Opferanwalt Stefan Rieder, der jahrelang im Auftrag der Mutter des Opfers um eine Wiederaufnahme bzw. Fortsetzung des Verfahrens gekämpft hatte. "Am frühen Morgen des 11. Juli fand eine Spaziergängerin den Mann nahezu nackt auf der Böschung liegen. Das Gras war bis zum Wasser niedergetreten." Gegenüber der Polizei habe der Arbeiter eine Bekanntschaft mit Silke zuerst abgestritten, dann jedoch zugegeben.
Beweismittel verschwunden
Bei einer Hausdurchsuchung Ende Juli 1992 in der Wohnung des Verdächtigen stellten Polizisten einen Jeansgürtel des damals 34-Jährigen sicher. Darauf befand sich ein Blutfleck mit der Blutgruppe des Opfers. Der Arbeiter hat eine andere Blutgruppe. Die Kriminalbeamten beschlagnahmten auch ein Blouson von Schnabel, an dem elf Knöpfe fehlten. Diese Beweismittel, die vom rechtsmedizinischen Institut in München untersucht wurden, sind ebenso spurlos verschwunden wie ein Analabstrich des Mädchens, Fingernagelproben und drei Holzproben von einer Bank in Tatortnähe. Die DNA-Analyse, die damals noch in den Kinderschuhen steckte, hatte allerdings kein Ergebnis erbracht. Wer den Verlust der Beweismittel verschuldet hat, ist unklar.
Der Verdächtige wurde im Sommer 1992 wegen dringenden Tatverdachtes verhaftet, vier Monate später jedoch freigelassen. Das Verfahren wurde im November 1993 mangels Beweise auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Landesgericht Salzburg eingestellt. Fast 17 Jahre später, im Februar 2010, begann die Salzburger Anklagebehörde mit neuerlichen Vorerhebungen, im Juni 2010 bestätigte sie die Fortsetzung der Ermittlungen.