Rechtskräftig

Vier Monate unbedingte Haft für Tierquäler

23.04.2010

Der Wiener hatte seinem Welpen wegen Ungehorsam die Pfote gebrochen.

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© TZ Österreich Hochmuth
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Ein 53-jähriger Wiener, der seinen Hund misshandelt hatte, ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht wegen Tierquälerei zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Bei der Strafbemessung waren die Schulduneinsicht und das getrübte Vorleben des Mannes - er weist mehrere Vorstrafen wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung auf - ausschlaggebend. "Sie sind eine gewalttätige Person. Da erscheint die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen", stellte Richter Gerhard Pohnert fest.

Nachdem der Mann im Sommer 2007 aus dem Gefängnis entlassen wurde, legte er sich einen jungen Pitbull-Welpen namens "Apollo" zu. Das Tier gehorchte ihm allerdings nicht so, wie er es sich vorgestellt hatte. Also trat er im Innenhof seiner Wohnhausanlage eines Tages derart brutal auf den zu diesem Zeitpunkt sechs Monate alten Hund ein, dass er diesem den Zehen an der rechten Vorderpfote brach.

Weil "Apollo" daraufhin nicht mehr gehen und seine Befehle befolgen konnte, schlug der 53-Jährige weiter wütend auf ihn ein, bis der Hund - so die Feststellungen des Gerichts - vor Schmerzen aufjaulte.

Für den Verteidiger lagen "achtenswerte Beweggründe" vor. Sein Mandant habe "doch nur Erziehungsmaßnahmen gesetzt" und sich "keine bewusste Verletzung" zuschulden kommen lassen. "Erziehung ist das wohl nicht, wenn man dem Hund die Pfoten bricht", hielt dem der Richter entgegen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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