Raub in St. Pölten
Viereinhalb Jahre Haft für Juwelierräuber
02.02.2017
Der 36-Jährige erbeutete Eheringe und Bargeld, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wegen schweren Raubes und Einbruchsdiebstahls ist ein 35-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte am 16. November 2016 bei einem bewaffneten Überfall auf ein Juweliergeschäft im Zentrum der NÖ Landeshauptstadt Eheringe und Bargeld erbeutet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte gab in der Schöffenverhandlung den Raubüberfall zu und zeigte sich auch geständig, im November 2016 im Krankenhaus St. Pölten Medikamente gestohlen zu haben. Das Motiv war Geldnot aufgrund der jahrelangen Heroinsucht des 35-Jährigen. Für Drogen benötigte er seinen Angaben zufolge 1.200 Euro pro Monat, zur Verfügung hatte er aber nur 750 Euro vor Abzügen.
Tatablauf
Der 35-Jährige hatte sich am 16. November vor dem Raub im Geschäft Eheringe zeigen lassen, die er seinen Angaben zufolge für die Hochzeit mit seiner Verlobten kaufen wollte. Vor der Tat hatte er Tabletten genommen und Alkohol getrunken. Dann betrat er - mit einer Sturmhaube maskiert - erneut das Geschäft und forderte Gold und Geld. Die Angestellte gab ihm Ringe und rund 200 Euro Bargeld aus der Kassa. Der Täter habe ihr die Schreckschusspistole gezeigt und in ihre Richtung gehalten, schilderte die Mitarbeiterin als Zeugin. Eine Kundin verließ inzwischen das Geschäft und verständigte die Polizei.
Nach der Tat fuhr der Angeklagte mit dem Zug in den Bezirk Melk und vergrub einen Großteil der Beute im Garten seiner Lebensgefährtin. Am folgenden Tag verkaufte er sieben Ringe in einem Geschäft in St. Pölten. Als er dort das zweite Mal neun Ringe zu Geld machen wollte, wurde er von Polizeibeamten erwischt. Am 1. Dezember wurde der Niederösterreicher festgenommen. Er führte die Ermittler zur versteckten Beute und grub die Ringe vor ihren Augen aus.
50 bis 80 Ringe erbeutet
Der Anklage und der Geschäftsführung des Juwelierladens zufolge wurden 80 Ringe erbeutet, laut dem Angeklagten waren es rund 50. Der Händler erhielt 44 Ringe zurück, übrig blieb ein Schaden von knapp 14.000 Euro. Der Raubüberfall sei ein "kurzfristiger Entschluss" gewesen, meinte der Angeklagte. Die Schreckschusspistole habe er mitgehabt, weil er beim Kauf von Heroin schon mehrmals "abgezockt" worden sei. Diese Angaben bezweifelte der Schöffensenat allerdings und ging von einer geplanten Tat aus.
Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren wirkten sich das umfassende reumütige Geständnis, die Sicherstellung von einem Großteil der Beute sowie die geminderte Schuldfähigkeit mildernd aus. Erschwerend wurden eine Vorstrafe und das Zusammenfallen eines Verbrechens und eines Vergehens gewertet.
Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.