Risikogebiet Flachgau
Vogelgrippe: Stallpflicht in 28 Gemeinden
24.11.2016
Stallpflicht für Hausgeflügel, Fundort von toten Vögeln muss gemeldet werden.
In zahlreichen Gemeinden des Salzburger Flachgaus herrscht erhöhtes Geflügelpest-Risiko. In diesen Gebieten müssen Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Wildvögel dauerhaft in überdachten Stallungen untergebracht sein. Durch die Stallpflicht soll ein Kontakt von Wildvögeln und deren Kot zum Hausgeflügel verhindert werden, wie Salzburgs Landesveterinärdirektor Josef Schöchl erläuterte.
Um eine Ansteckung des hochempfindlichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern, seien in den Risikogebieten noch weitere Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung zu treffen, informierte das Landes-Medienzentrum. So dürfen die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser getränkt werden. Weiters sind Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften sorgfältig zu reinigen und desinfizieren.
Meldepflicht
Zudem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, "wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird", wurde betont. Es bestehe auch eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vögeln.
Diese Bestimmungen betreffen alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, egal ob die Haltung kommerzieller oder privater Natur ist. Alle Geflügelhalter, insbesondere in der Nähe von Freigewässern, werden laut der Aussendung des Landes auf diese erhöhte Gefahrenlage hingewiesen. "Es wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel sollen belassen werden." Der Fundort sei aber bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder im Büro eines Amtstierarztes zu melden.
Betroffene Gemeinden
In Salzburg sind folgenden Gemeinde von einem erhöhtem Geflügelpest-Risiko betroffen: St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Elixhausen, Obertrum am See, Schleedorf, Köstendorf, Straßwalchen, Strobl am Wolfgangsee, St. Gilgen am Wolfgangsee, Fuschl am See, Faistenau, Hintersee, Hof bei Salzburg, Thalgau, Eugendorf, Henndorf am Wallersee, Seekirchen am Wallersee, Neumarkt am Wallersee.
Am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling wurden bisher 630 Proben von Wildvögeln und Hausgeflügel auf das AI-Virus H5N8 untersucht: Bei 20 Wildvögeln aus dem Bodenseegebiet, in einem Putenbetrieb in Vorarlberg sowie bei einer Tafelente vom Salzburger Grabensee wurde das Virus nachgewiesen.