Schadensersatz

Von U-Bahn eingezwickt: Mann erhält 14.000 Euro von Wiener Linien

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Beim Versuch, noch im letzten Moment die U-Bahn zu erwischen, wurde ein Mann von den bereits schließenden Türen verletzt. Die Wiener Linien gaben ihm die Schuld. Das OGH sah das anders.

Ein piepender Signalton, blinkende Türen und die Aufforderung, nicht mehr einzusteigen: All das soll Fahrgäste vor Verletzungen schützen, wenn die U-Bahn in Wien ihre Türen schließt und losfährt. Trotzdem springen immer wieder Fahrgäste im letzten Moment in die Bahn - so auch ein Wiener, der dabei verletzt wurde.

Der Fahrer habe die Aufforderung, Abstand von den Türen zu halten, vergessen. Daher habe auch der Schutzmechanismus der Türen nicht funktioniert und das Opfer wurde verletzt. Die Wiener Linien gaben dem Betroffenen die Schuld.

Jahreskarte der Wiener Linien stellt Vertrag mit Schutzpflicht dar

Da der Mann eine Jahreskarte und dementsprechend einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hatte, mit dem eine gewisse Schutzpflicht gelte, ging der Mann davon aus, dass die Türen so lange nicht geschlossen werden, wie er im Türraum steht. Der U-Bahn-Fahrer hätte das sehen können, schloss dennoch die Tür. Dadurch löste zwar das Warnsignal aus, nicht jedoch der Einklemmschutz. So verletzte sich der Mann an Arm und Schulter. 

Die Wiener Linien argumentierten, dass der Zug bereits abgefertigt gewesen wäre und der Mann nicht hätte einsteigen dürfen. Nachdem bereits das Bezirksgericht der Schadensersatzklage des Mannes stattgab und ihm 14.000 Euro zusprach, stimmte auch das Wiener Landgericht zu. Dem Mann könne keine Mitschuld angelastet werden, da er nicht mit dem Schließen der Türe rechnen konnte.

Mann bekommt 14.000 Euro von Wiener Linien

Nun ging auch der Oberste Gerichtshof nicht auf die Argumentation der Wiener Linien ein, dass der Vorfall nicht passiert wäre, wenn der Mann sich nicht gedreht hätte. Es entschied, dass ein Fahrgast nicht mit dem Schließen der Tür zu rechnen brauche, wenn er mit dem Einsteige-Vorgang begonnen hat, so der OGH.

Nun müsse zwar das Landgericht noch einmal genau prüfen, ob bei dem Vorfall, der sich bereits 2017 auf der Linie U4 ereignete, ein Mitverschulden des Mannes komplett ausgeschlossen werden könne. Wenn es aber bei dem bisherigen Ergebnis bleibt, erhalte der Mann die vollen Schadensersatzansprüche ohne Abzüge.

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