Mordversuch
11 Jahre Haft nach Schüssen in Strip-Lokal
11.11.2011Angeklagter soll 34-Jährigen durch einen Schuss lebensgefährlich verletzt haben.
Ein 41-jähriger Mann ist am Freitagnachmittag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte soll im November 2010 einen 34-Jährigen nach einem Streit in einem Nachtlokal in Lustenau angeschossen und lebensgefährlich verletzt haben. Der Mann bestritt eine Tötungsabsicht, er habe nur auf den Boden geschossen. Die Geschworenen folgten jedoch der Anklage und befanden den Mann mit sieben zu einer Stimme für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Streit im Strip-Lokal
In dem Tabledance-Lokal war es in den frühen Morgenstunden des 7. November 2010 zu einem Streit zwischen zwei Gästegruppen der Bar gekommen. Dabei soll der 34-Jährige einen 27-jährigen Freund des Angeklagten durch einen Bauchstich mit einem Messer verletzt haben. Als der mutmaßliche Messerstecher mit einem Begleiter flüchten wollte, lief ihnen der Angeklagte nach und schoss laut Anklage mehrfach auf die Männer. Ein Schuss traf den 34-Jährigen in der Bauchgegend. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl prallte das Geschoß zunächst vom Boden ab und verletzte innere Organe sowie einen Wirbel. Der 41-Jährige ergriff die Flucht, er wurde tags darauf im Tessin von der Schweizer Polizei verhaftet.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe den 34-Jährigen nicht töten wollen, er habe vielmehr "gezielt auf den Boden geschossen". Ein Video aus einer Überwachungskamera zeigte, wie der 41-Jährige den beiden Flüchtenden nachlief und mit gerade ausgestrecktem Arm auf die Davonlaufenden schoss. Dabei waren auch "Blitze" von den am Boden abprallenden Projektilen zu sehen. Anklage und Verteidigung interpretierten dies unterschiedlich. Während die Anklage aus dem ausgestreckten Arm des Angeklagten schloss, dass dieser gezielt auf die beiden Männer feuerte, sah die Verteidigung in den Projektilblitzen einen Beweis für die Schüsse in Richtung Boden.
Alkoholisiert
Zeugen, großteils Freunde des Angeklagten, erklärten, sie seien alkoholisiert gewesen und hätten nur gesehen, wie der Angeklagte schoss, nicht aber, dass er jemanden traf. Sie bestritten den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sich eine gemeinsame Version zurechtgelegt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah dagegen in der Diskussion der Beteiligten über den Transport des Messerstichopfers ins Spital einen Vertuschungsversuch. Der Verletzte sollte die letzten Meter zu Fuß zum Krankenhaus gehen und im Spital erzählen, er sei Opfer eines Raubüberfalls geworden. Offenbar wollten die Lokalbesucher nicht mit der Schussattacke in Verbindung gebracht werden, so die Vermutung der Anklage.
Mildernd wurde dem 41-Jährigen angerechnet, dass es bei einem Versuch blieb und dass der Tat eine "gewisse Provokation" - die Verletzung des Freundes - vorangegangen war, als erschwerend wirkte sich eine einschlägige Vorstrafe aus. Zudem muss der 41-Jährige der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) 42.000 Euro an Behandlungskosten des Messerstichopfers ersetzen.