Nicht rechtskräftig

16-jähriger Vorarlberger wegen Raubes verurteilt

19.11.2007

Der Jugendliche stieß einen Altersgenossen von einer Parkbank und trat mehrmals auf ihn ein.

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© buenas dias
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Ein 16-jähriger Dornbirner ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Raubes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten Haft verurteilt worden. Der Bursche hatte im August 2007 einen Gleichaltrigen ausgeraubt und geschlagen. Sein vorbestrafter Begleiter, der tatenlos zugesehen hatte, erhielt vier Monate unbedingte Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Prügelte auf Jugendlichen ein
Im August 2007 bettelte der 16-Jährige gegen 2.00 Uhr früh an einem Bahnhof einen auf einer Parkbank sitzenden Jugendlichen um Zigaretten an. Als dieser sich als Nichtraucher ausgab, geriet der junge Mann in Rage und stieß den Burschen von der Bank. Der 16-Jährige trat mehrfach auf sein Opfer ein. Er schlug den Jugendlichen, durchsuchte ihn und entwendete eine leere Brieftasche, ein Handy und den Pass. Danach setzte er seine Zechtour fort. Ebenfalls angelastet wurde dem Angeklagten ein Einbruch in ein Cabrio mit einem Sachschaden von knapp 4.000 Euro.

Begleiter trat zum Schluß einmal auf Opfer ein
Sein ebenfalls 16-jähriger Begleiter kümmerte sich während des Raubes nicht weiter um das Tatgeschehen. Erst am Ende des Verbrechens versetzte der bisher Unbeteiligte dem wehrlosen Opfer ebenfalls einen Tritt. Der Senat sprach den bereits wegen Raubes vorbestraften Jugendlichen darum wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung für schuldig. Beide Angeklagte nahmen das Urteil an, der leitende Feldkircher Staatsanwalt Franz Pflanzner wollte sich ein allfälliges Rechtsmittel noch vorbehalten.

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