Mordprozess

Janine brutal erwürgt: Angeklagte schieben sich gegenseitig Schuld zu

30.07.2024

Ein 28-Jähriger muss sich heute wegen Mordes vor Gericht verantworten. Sein Komplize soll ihm bei dem Abtransport der Leiche geholfen haben.

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Vbg. Vor zwei Jahren wurde die hübsche 30-Jährige in einer Wohnung in Lustenau brutal ermordet. Heute muss sich ihr 28-jähriger Bekannter wegen Mordes vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Feldkirch verantworten. Sein ehemaliger Freund, ein 22-Jähriger, steht wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat vor Gericht.  

© APA/Jochen Hofer

Das Opfer Janine hatte sich im März 2022 mit den beiden Österreichern in der Wohnung des damals noch 19-Jährigen in Lustenau getroffen, wo sie gemeinsam Party machen wollten. Doch dort entbrannte ein heftiger Streit, bei dem es um Schulden gegangen sei. Der damals noch 25-Jährige geriet in Rage und erwürgte die junge Frau. Statt sich der Polizei zu stellen, versuchten sie die Leiche loszuwerden. Sie trugen die tote Jasmin in ihr Auto und legten sie im Riedgraben in Lustenau ab. 

Hauptangeklagter in U-Haft

Nachdem ihr Vater eine Vermisstenanzeige erstattet hatte, wurde die Leiche entdeckt. Die Mord-Ermittlungen führten zu den beiden Bekannten des Opfers. Eine Überwachungskamera einer Tankstelle hatte das Auto der Tatverdächtigen in der nähe des Fundortes gefilmt. Seither sitzt der Hauptverdächtige in Haft, der 22-Jährige wurde bereits aus der Untersuchungshaft entlassen. Er soll glaubhaft gemacht haben, dass er mit der Ermordung von Janine nichts zu tun hat. Sein Kollege allerdings schiebt ihm die volle Schuld zu. 

Staatsanwalt Markus Fussenegger wies in seinem Statement auf die Schulden des 28-Jährigen bei dem Mordopfer hin. Die 30-Jährige hatte ihrem Freund und früheren Liebhaber angeblich 15.000 Euro geborgt, die der 28-Jährige mit 400 Euro-Zahlungen abstotterte.

Deshalb hätten sich die beiden gestritten, das verneint der Angeklagte aber. Unter den Fingernägeln der Toten wurden DNA-Mischspuren gefunden, die zu dem 28-Jährigen passen würden. Der Erstangeklagte meinte, am wahrscheinlichsten sei die DNA-Übertragung beim Ablegen der Leiche erfolgt. "Da hatte die Totenstarre schon eingesetzt", sagte er. Der 28-Jährige betonte, kein gewaltbereiter Mensch zu sein.

Dem 22-jährigen Angeklagten wird Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung und ebenfalls Störung der Totenruhe. Er hatte kurz nach der Tat gegen den 28-Jährigen ausgesagt. Der Ältere wiederum sagte aus, dass der Jüngere in der Tatnacht die ganze Zeit "unter Strom gestanden" sein soll. Angeblich ging es dabei um ein Drogengeschäft mit einem Bekannten, in dem es noch "etwas zu klären gegeben" habe. Als ihn die 30-Jährige mit einem flapsigen Satz provoziert habe, sei der 22-Jährige ausgerastet und ihr an den Hals gesprungen. Er habe sie so lange gewürgt, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe.

Laut Staatsanwalt hat sich der 22-Jährige vor seinem älteren Freund gefürchtet und deshalb mitgemacht. Genau das gleiche sagt aber der 28-Jährige gegen den Jüngeren aus. Er habe dem 22-Jährigen einfach mehr oder weniger gehorcht. Er wisse, dass er sich falsch verhalten habe. "Ich konnte einfach nicht klar denken."

Eine Zeugin sagte aus, dass es zwischen der 30-Jährigen und dem Erstangeklagten wegen des geliehenen Geldes immer wieder zu Konflikten gekommen sei. Sie habe ihr geraten, ein Ultimatum zu stellen. Der 28-Jährige seinerseits räumte ein, hin und wieder zu spät gezahlt zu haben, gezahlt habe er aber immer. Zwei weitere Zeugen bestätigten, dass der 22-Jährige kurz nach der Tat ihnen von einem Mord in seiner Wohnung berichtet habe. Der 22-Jährige sei völlig fertig gewesen. "So habe ich ihn noch nie gesehen", sagte einer der Zeugen.

 

Es droht eine lebenslange Haftstrafe

Am Nachmittag stand die Einvernahme des 22-Jährigen auf dem Programm. Auskunft geben wird auch Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Urteile werden erst am Mittwochabend ergehen.

Zuvor stehen am Mittwoch unter anderem noch die Expertisen der Gerichtsmediziner Walter Rabl und Petra Hatzer-Grubwieser an. Dem 28-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder eine lebenslange Haftstrafe. Der 22-Jährige könnte für die Störung der Totenruhe bis zu zwei Jahren in Haft verbringen müssen - er bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig. 

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