Das Schwurgericht Feldkirch wies den Unzurechnungsfähigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.
Wegen Mordes ist ein 30-jähriger Dornbirner am Freitag am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hat der Mann seinen 65-jährigen Vater im Jänner dieses Jahres mit einem Bügeleisen erschlagen. Der 30-Jährige wurde als unzurechnungsfähig befunden und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Spuren von gewaltsamem Einwirken am Kopf
Der 65-jährige
Pensionist wurde im Jänner tot im Stiegenhaus seines Eigenheims aufgefunden.
Bereits erste Untersuchungen ergaben Spuren gewaltsamen Einwirkens auf den
Kopf des Opfers. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der
damals 29-jährige Sohn den Vater mit einem Bügeleisen erschlagen und ihm die
Atemöffnungen mit Plastiksäcken zugehalten hat.
Leidet an Schizophrenie
Laut Gutachten von Gerichtspsychiater
Reinhard Haller leidet der 30-Jährige an Schizophrenie, eine günstige
Zukunftsprognose sei derzeit nicht zulässig. Seitens der Staatsanwaltschaft
wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
beantragt. Der Schwurgerichtshof unter dem Vorsitz von Richter Norbert
Melter gab diesem Antrag statt, und auch die Geschworenen sprachen sich
einstimmig für eine entsprechende Einweisung aus.
Urteil ist rechtskräftig
Der 30-jährige Student, der gerade
seine Doktorarbeit verfasst, nahm die Entscheidung des Schwurgerichtes
bereitwillig an. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel
verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig.