Urteil

30 Jahre für Vorarlberger Vatermörder

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Das Schwurgericht Feldkirch wies den Unzurechnungsfähigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.

Wegen Mordes ist ein 30-jähriger Dornbirner am Freitag am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hat der Mann seinen 65-jährigen Vater im Jänner dieses Jahres mit einem Bügeleisen erschlagen. Der 30-Jährige wurde als unzurechnungsfähig befunden und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Spuren von gewaltsamem Einwirken am Kopf
Der 65-jährige Pensionist wurde im Jänner tot im Stiegenhaus seines Eigenheims aufgefunden. Bereits erste Untersuchungen ergaben Spuren gewaltsamen Einwirkens auf den Kopf des Opfers. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der damals 29-jährige Sohn den Vater mit einem Bügeleisen erschlagen und ihm die Atemöffnungen mit Plastiksäcken zugehalten hat.

Leidet an Schizophrenie
Laut Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller leidet der 30-Jährige an Schizophrenie, eine günstige Zukunftsprognose sei derzeit nicht zulässig. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Der Schwurgerichtshof unter dem Vorsitz von Richter Norbert Melter gab diesem Antrag statt, und auch die Geschworenen sprachen sich einstimmig für eine entsprechende Einweisung aus.

Urteil ist rechtskräftig
Der 30-jährige Student, der gerade seine Doktorarbeit verfasst, nahm die Entscheidung des Schwurgerichtes bereitwillig an. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig.

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