Urteil

5 Jahre Haft für Syrer (27): Vergewaltigung eines geistig Beeinträchtigten auf Toilette

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Ein 27-jähriger Mann ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. 

Er soll im Vorjahr einen geistig beeinträchtigten Mann auf der Toilette des Bahnhofs Götzis (Bezirk Feldkirch) missbraucht haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann mit Beeinträchtigung war im Juni 2024 auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz, als ihn der Angeklagte in eine WC-Kabine am Bahnhof mitnahm und ihn dort vergewaltigte. Das Gericht sah auch den Tatbestand des Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person erfüllt.

Weitere Straftaten

Dem Syrer wurden weitere Straftaten zur Last gelegt: So soll er, ebenfalls in Götzis, versucht haben, einen anderen Mann auf den Mund zu küssen. Einer 18-jährigen Frau soll der Angeklagte am Bahnhof Dornbirn ans Gesäß gegriffen haben. Letztgenannte Belästigung ist die einzige, die der Mann vor Gericht einräumte. Alle übrigen Vorwürfe stritt er ab, obwohl ein Gutachten seine Spuren auf der Wäsche des beeinträchtigen Mannes eindeutig belegte.

Verurteilung aus dem März 2023 

Der Angeklagte war mit keinem der Opfer bekannt. Weil aus einer früheren Verurteilung aus dem März 2023 noch 14 Monate Bewährungsstrafe offen waren, die zu den fünf Jahren Haft dazukommen, muss der Verurteilte nun sechs Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Der Mann nahm das Urteil an. Dem geistig beeinträchtigten Opfer schuldet er laut Gericht 4.000 Euro, dem anderen Mann 60 Euro.

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