Urteil
Acht Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs
01.02.2008
Ein 38-jähriger Kärtner wurde vom Landesgericht Feldkirchverurteilt. Er kommt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Ein 38-jähriger gebürtiger Kärntner ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der in Vorarlberg lebende Mann soll sich im Jahr 2006 viermal an einem 13-jährigen Buben vergangen haben, der Mann zeigte sich geständig. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bub vertraute sich Mutter an
Aufgeflogen war der
Kindesmissbrauch, weil sich der Bub seiner Mutter anvertraute. Aufgrund der
negativen Zukunftsprognose von Gerichtspsychiater Primar Reinhard Haller
entschied sich das Schöffengericht für eine Einweisung in eine Anstalt für
geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Verteidigung meldete
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Bereits 17 Jahre hinter Gitter
Der zweite Punkt der Anklage wurde
aus verfahrensökonomischen Gründen ausgeschieden. Hier ging es um ähnliche
Vorwürfe im Hinblick auf einen zweiten Buben. Diesbezüglich bestreitet der
38-Jährige sämtliche Vorwürfe. 17 Jahre verbrachte der Angeklagte bereits
hinter Gittern, 16 davon in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.