Urteil rechtskräftig

Asylamt-Mord in Dornbirn: OLG bestätigt lebenslänglich

17.03.2021

Verurteilter hatte damals 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar 2019 in dessen Büro in Dronbirn erstochen  

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© APA/MAURICE SHOUROT
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Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Mittwoch die erstinstanzlich verhängte lebenslange Freiheitsstrafe von Soner Ö. wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte und unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln stehende Ö. hatte den damals 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar 2019 in dessen Büro erstochen. Das Urteil war somit rechtskräftig.

Der in Vorarlberg aufgewachsene Ö. war Anfang 2019 illegal nach Österreich eingereist und hatte um Asyl angesucht. Der erstochene Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor - in anderer Funktion und nach der 15. Verurteilung Ö.'s - ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen. Der 35-Jährige hatte beteuert, nicht stolz auf die Tat zu sein und sie bis zum Ende seiner Tage zu bereuen. 

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