Nicht rechtskräftig
"Bissiger" Polizeikommandant wurde freigesprochen
03.10.2008
Haare ziehen und Einsperren wurden vom Gericht nicht als Misshandlung gewertet: Polizist wurde daher vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
Herr Polizeiposten-Kommandant Michael W. hat sich monatelang mit einer jungen Polizistenkollegin „Scherze erlaubt“, wie er sagt. Es waren recht handgreifliche Späße. Er riss sie an ihren langen Haaren. Er biss ihr in die zum Gruß ausgestreckte Hand. „Ein Versehen, ich hab einfach zugeschnappt“, sagt er Freitag vor dem Gericht in Feldkrich. Das Schnappen hinterließ einen tiefen Zahnabdruck auf der Hand der Kollegin.
Dem nicht genug, hielt Michael W. der jungen Frau auf der Toilette die Türe zu, so dass sie nicht mehr herauskonnte. Alles lustig? „Ich habe lediglich die Türklinke für wenige Sekunden hochgedrückt. Das Ganze ist doch bloß ein Scherz gewesen. Die Kollegin hat sogar beim Verlassen der Toilette noch gelacht“.
Die 22-jährige Polizistin empfand das – ganz anders als ihr Bedränger – als unerträgliche Belästigung und als Mobbing. Die Sache landete also vor Gericht, wo Täter und Opfer einander gegenüberstanden.
Böser Scherz
„Ich habe nicht gelacht und habe das Ganze
nicht im Geringsten lustig gefunden“, sagt die junge Polizistin. Es wäre
sinnlos gewesen, Michael W. wegen der Übergriffe in irgendeiner Art zur Rede
zu stellen. „Das hätte nichts genutzt“, erklärt die Frau. Der 50-Jährige
habe sie auch unter Druck gesetzt, die Vorfälle niemandem zu erzählen.
Hintergrund
Als Anfang Juli die Gerüchte über die massiven
Mobbing-Attacken in der Dienststelle bis ins Landespolizeikommando
vordrangen, wurde der Postenkommandant dem Landespolizeikommando zugeteilt.
Das brachte ihm zusätzlich zu seinem Gehalt noch eine Prämie.
Das Gerichtsverfahren in Feldkirch endet allerdings mit einem Paukenschlag. Denn Richterin Nina Härting ließ sich von der Spaß-Verantwortung des Angeklagten offenbar beeindrucken und sprach den „lustigen“ Michael W. frei.
Freispruch aus Humor
Begründung: Die Beweislage sei äußerst
dünn, angebliche Hämatome der Klägerin könnten auch anderso her stammen.
Und: „Der Angeklagte hat meiner Meinung nach einen Humor, den andere nicht
teilen.“ Die Staatsanwaltschaft ist damit nicht zufrieden: Sie beruft gegen
das Urteil.