Geldstrafe von 240 Euro

Brutaler Tierquäler köpfte Katze

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Der 46-Jährige Bregenzer nahm das Urteil grinsend entgegen.

Ein 46-jähriger Bregenzer ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden, weil er der Katze seiner Lebensgefährtin den Kopf abgeschnitten hatte. Er habe das verletzte Tier "erlösen" wollen, rechtfertigte sich der Mann. Dass er nach der Tat auch seine Freundin bedrohte, bestritt der Angeklagte. Das Urteil wegen Tierquälerei ist rechtskräftig.

Der arbeitslose Mann soll das Tier durch Schläge gequält haben. Da es aber keine unmittelbaren Zeugen bezüglich der zugefügten Verletzungen gab, konnte das dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Er erklärte, die Katze habe sich beim Herumspringen das Bein gebrochen. Er habe das Tier jedenfalls nicht geschlagen. Um die Katze von ihrem Leid zu befreien, habe er ein Küchenmesser genommen und ihr damit den Kopf abgetrennt. Dass er zu seiner Freundin, der Katzenbesitzerin, anschließend gesagt habe: "Du gehörst auch umgebracht", stritt der alkoholkranke Mann ab.

Auf Bewährung
Das Gericht hielt dem 46-Jährigen vor, dass es Alternativen gegeben hätte, um dem Tier zu helfen. "Sie hätten zum Beispiel zum Tierarzt gehen können", so der Richter in der Urteilsbegründung. Das Urteil - eine unbedingte Geldstrafe von 240 Euro und 240 Euro auf Bewährung - nahm der Mann grinsend an. In Bezug auf die gefährliche Drohung gegen seine Freundin wurde der 46-Jährige freigesprochen, weil die Äußerung zu undifferenziert erfolgt sei.

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