Die Entbindung wurde per Kaiserschnitt vorgenommen. Der Säugling wurde mit dem so genannten "offenen Rücken" geboren.
In der Nacht auf Montag ist im Landeskrankenhaus Feldkirch der kleine Emil Karg zur Welt gekommen. Die Geburt des behinderten Buben, dessen Kurator bereits vor der Geburt von Emil eine Klage gegen die Republik Österreich wegen Verletzung seiner Ehre und Würde eingebracht hatte, ist ohne Komplikationen verlaufen.
Emil hat "offenen Rücken"
Die Entbindung wurde per
Kaiserschnitt vorgenommen. Emils Geburtsgewicht betrug 3180 Gramm, Mutter
und Sohn sind den Umständen entsprechend wohlauf. In den kommenden Tagen
werden sich die Fachärzte auf die medizinischen Eingriffe konzentrieren, die
die Fehlbildung von Emils Wirbelsäule - er kam mit einem "offenen Rücken"
zur Welt - bestmöglich korrigieren sollen.
Die Eltern Sabine und Andreas Karg haben aus Rücksicht auf Emils Heilungsprozess gebeten, die Privatsphäre der Familie in den kommenden Wochen zu respektieren. Man werde daher zunächst keine Interviews geben, so die Eltern. Anlässlich der Entlassung von Mutter und Kind ist jedoch eine umfassende Medieninformation geplant.
Schadenersatz möglich
Emil hätte wegen seiner
schwerwiegenden Behinderung bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden
können, zudem können seine Eltern Schadenersatzansprüche für den
Gesamtaufwand ableiten, wenn in der Pränatal-Diagnose ein Fehler unterlaufen
wäre. Emils Eltern sahen in diesem Umstand eine Diskriminierung ihres
Sohnes. Die Klage gegen die Republik wurde am vergangenen Freitag
eingebracht. Hintergrund ist das umstrittene Urteil des Obersten
Gerichtshofs (OGH), das Eltern wegen eines Fehlers in der Pränatal-Diagnose
Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach. "Unser Kind hat
zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden", betonen Emils Eltern. Geht es
nach ihnen, soll das Gericht feststellen, dass Emil durch die bestehende
Gesetzeslage in seinem Recht auf Ehre und Würde verletzt wird.