Vorarlberg

Einweisung nach Attacke auf Eltern

22.03.2013

Psychisch Kranker war zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig.

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© Flickr: mrbill / CC-BY 2.0
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Ein 29-jähriger Mann, der im September 2012 in Lustenau mit einem Küchenmesser mehrfach auf seine Eltern eingestochen hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen am Landesgericht Feldkirch kamen einstimmig zum Schluss, dass der psychisch kranke Mann seinen Vater habe töten wollen und deshalb einen Mordversuch begangen habe. Im Fall der Mutter sahen sie eine Körperverletzung. Laut Gutachten war der Mann zur Tatzeit aber zurechnungsunfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 29-Jährige leidet an halluzinatorischer paranoider Schizophrenie und ging offenbar unter dem Einfluss eines psychotischen Schubs auf seine Eltern los. Gerichtspsychiater Reinhard Haller stellte eine düstere Zukunftsprognose. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Betroffene erbat sich Bedenkzeit.

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