Testamentsfälschungs-Prozess

Falsches Testament kam "auf Bestellung"

04.04.2012

Richterin am Landesgericht Feldkirch soll Fälschung in Auftrag gegeben haben.

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Wie aus der Feder eines Krimi-Autors lesen sich Teile der Anklageschrift des Ersten Staatsanwaltes Andreas Pechatschek aus Steyr, der jene mutmaßliche Testamentsfälschung angeklagt hat, die Kornelia Ratz, mittlerweile suspendierte Vizepräsidentin am Landesgericht Feldkirch, in Auftrag gegeben haben soll. Insgesamt sollen sechs Beschuldigte in diesen Fall verstrickt sein, bei dem zwei Nachlassverfahren manipuliert wurden. Ratz bestreitet alle Vorwürfe.

Anlassfall war der Tod eines 89-jährigen Vorarlbergers im Jahr 2004, der ein Vermögen im Wert von 532.466 Euro ohne Testament hinterlassen hatte. Sowohl in erster als auch zweiter Linie gab es keine rechtmäßigen Erben, in der dritten dafür gleich 31. Darunter die Mutter und die Tante der Feldkircher Richterin - beide Enkelinnen eines Cousins des Verstorbenen, die Tante war zudem während seiner letzten elf Lebensjahre dessen Sachwalterin. Dem Gesetz nach stand ihnen ein Erbteil von jeweils 7.606,47 Euro zu.

Testament auf Bestellung
Wenige Monate nach dem Ableben des 89-Jährigen läutete beim heute 47-jährigen Jürgen H., Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichtes Dornbirn, das Telefon, wie dieser später bei mehreren Vernehmungen angab: Vizepräsidentin Ratz habe sich bei ihm gemeldet und begonnen, über diese Verlassenschaft zu sprechen und die ungerechte Erbfolge zu beklagen: Nur weil es kein Testament gebe, würden jetzt Menschen erben, die sich nie um den nun Verstorbenen gekümmert hätten, während jene, die ihn gepflegt hätten, nichts bekämen. Auf ihre Andeutung, "dass am Bezirksgericht Dornbirn so manches anders laufe", wollte der Rechtspfleger wissen, ob denn "ein plötzlich auftauchendes Testament hilfreich wäre", was die Richterin bejahte. Die Juristin "bestellte sohin eindeutig und unmissverständlich ... ein Testament", so die Anklage.

Gemeinsam mit dem mit der Verlassenschaft befassten, heute 52-jährigen Rechtspfleger Clemens M. und dem bereits pensionierten Rechtspfleger Walter M. (72) begann der Angeklagte laut seinem Geständnis die Detailplanung. Dabei fasste das Trio den Beschluss, ohne Wissen der Auftraggeberin selbst mitzuschneiden, indem es ins gefälschte Testament ein zusätzliches Vermächtnis - ein sogenanntes Legat - einbauen wollte. Konkret sollte ein Viertel des Vermögens eine Marie J. erhalten, die bereits 1983 ohne Vermögen und Testament verstorben war. Ihren Namen hat laut Staatsanwaltschaft Walter M. ins Spiel gebracht. Daher musste zusätzlich zum Testament des 89-Jährigen auch noch eines dieser Toten her, in dem ein Strohmann des Trios als Erbe eingesetzt wurde.

Rohfassung in der Gerichtskantine verfasst
"In der Gerichtskantine wurde sodann eine Rohfassung des ins Auge gefassten Testaments vorbereitet", heißt es in der Anklage: Clemens M. habe den Text formuliert, Jürgen H. schrieb auf. In der Folge entnahm dieser aus dem Archiv des Amtsgebäudes einen leeren Bogen mit einer Aktenzahl aus dem Jahr 1944, die so zur Nummer des gefälschten Testaments wurde. Dann hob er noch zwei Testamente und zwei Testamentsbehebungsprotokolle aus den 1940er Jahren aus, löste Gerichtskostenmarken aus dieser Zeit von alten Dokumenten und besorgte alte Tinte aus der Grundbuchabteilung.

Im Alleingang fertigte der 47-Jährige die Fälschung des mit 20. März 1944 datierten Testaments an, "wobei er die erforderlichen Unterschriften ... abpauste". Clemens M. übernahm die Falsifikate und übergab sie einem Notar, der sie in den Verlassenschaftsakt übernahm. Außerdem setzte Jürgen H. noch ein Schreiben auf, mit dem Marie J. den Strohmann zum Erben einsetzte. Es handelte sich dabei um einen guten Freund eines Angehörigen des Jürgen H., weshalb dieser Angehörige ebenfalls angeklagt wurde. Da schließlich noch ein Problem mit einer Aktennummer beim Testament der Marie J. auftauchte, wurde ein alter Akt entfernt und das neue Testament mit dessen Nummer versehen. Dabei soll der Leiter der Außerstreit-Abteilung Kurt T. (48) geholfen haben, der deshalb ebenfalls vor Gericht muss.

Nach gut einem Jahr, im Mai 2006, befanden sich schließlich Mutter und Tante der Richterin als Erben im Grundbuch. In einem Zivilverfahren zu dieser Sache gegen die beiden Frauen räumten am 13. März 2012 selbst deren Anwälte ein, dass es sich bei dem Testament um eine Fälschung handelt. Die vererbten Liegenschaften sollen nun von einem Notar veräußert und der Erlös unter den 31 Erben laut Gesetz aufgeteilt werden.

Von sechs Angeklagten nur zwei geständig
Von den sechs Angeklagten sind nur Jürgen H. - er gilt in der ganzen Affäre als Hauptverdächtiger - und dessen Angehöriger geständig. Clemens M. räumte anfangs ein, von der Richterin kontaktiert worden zu sein und sich mit ihr über "das aktuelle Problem mit den Legaten beraten" zu haben. Außerdem gestand er die Registerfälschung in der Verlassenschaft Marie J. In der Folge widerrief er aber sein Teilgeständnis. Walter M. sind eigenen Angaben zufolge nicht einmal die Namen (beispielsweise der Erblasser) bekannt. Auch Kornelia Ratz weist alle Vorwürfe von sich. Mit Jürgen H. habe sie überhaupt nicht telefoniert. Die Staatsanwaltschaft widerspricht: Laut Auswertung der Telefonkontakte habe es von 22. Oktober 2004 bis 3. Februar 2005 15 Anrufe gegeben. Und auch Kurt T. bekannte sich "nicht schuldig und mimte den Unwissenden", so der Staatsanwalt.

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So liefen die Testamentsfälschungen - stets nach dem selben Schema

Die Fälschungen von 16 Testamenten und zwei Schenkungsverträgen sollen von insgesamt vier Bediensteten des Bezirksgerichtes Dornbirn meist nach dem selben Schema durchgeführt worden sein. Sie haben laut Anklage die Dokumente derart manipuliert, dass das jeweilige Erbe nicht an die rechtmäßigen Erbberechtigten, sondern an eingeweihte Personen floss. Die Mittäter wollten sich das abgezweigte Vermögen später untereinander aufteilen.

Im Visier der Fälscher standen durchwegs vermögende, alleinstehende und betagte Senioren ohne direkte Nachkommen. Sie waren meist verwitwet und besachwaltert. Bei den gefälschten Verfügungen handelte es sich laut Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch nahezu in allen Fällen um "Drei-Zeugen-Testamente". Die Unterschriften erfolgten ohne Geburtsdatum und ausgeschriebener Fassung des Namenszuges. Die meisten "Testamentszeugen" waren, ausgenommen von Gefälligkeitsunterschriften von Kollegen des Hauptbeschuldigten Rechtspflegers Jürgen H. (47), bereits verstorben.

Echte Testamente wurden gefälscht. Falls kein Testament vorhanden war, wurde eines erstellt, damit das Vermögen nicht dem Staat zufiel. Die Unterschriften der Verstorbenen, die in Akten zu finden waren, wurden abgepaust. Dann verfasste man einen Text, der von den vermeintlichen "Testamentszeugen" bestätigt wurde.

Gerichtskostenmarken wurden von alten Dokumenten abgelöst, aus der Grundbuchsabteilung wurde für das Falsifikat alte Tinte herbeigeschafft. Im Urkundenarchiv des Gerichts hob man die "Todfallsaufnahme" des Verstorbenen aus und besserte bei der Frage nach vorhandenen Testamenten die Antwort mit einer alten Schreibmaschine auf "ja" aus. Damit das gefälschte Testament als offiziell und formal richtig ins Register eingetragen erschien, wurde ein Eintrag, der auf ein anderes Testament lautete, mit den Daten der Fälschung überklebt. Das verwahrte Testament soll der Hauptbeschuldigte gegen das von ihm angefertigte Testament ausgetauscht und das Original entsorgt haben. Laut Anklage ist das auch im Fall jenes 89-jährig verstorbenen Vorarlbergers geschehen, bei dem die ebenfalls angeklagte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz (48), den Ermittlungen zufolge eine Testamentsfälschung zugunsten ihrer Familie in Auftrag gegeben hatte.

Fälschungssystem mit mehreren Akteuren
An dem Fälschungssystem haben sich mehrere Akteure beteiligt, auch bisher nicht angeklagte Juristen und Gerichtsbedienstete sollen Bescheid gewusst haben. Einige davon sind bereits verstorben.

Die Todesanzeigen in den Zeitungen wurden nach potenziellen "Opfern" durchforstet. Der auch als Verlassenschafts-Kurator tätige Hauptbeschuldigte soll auf der Suche nach Testamenten im Haus der Verstorbenen auch welche "gefunden" haben. Die Fälschungen wurden meist mit alten Schreibmaschinen geschrieben und mit einem Datum versetzt, an dem die angeblichen Testamentszeugen noch lebten, bei Verfassung des Falsifikats aber schon verstorben waren. Für die Rückdatierungen ließ man im Testamentsregister bewusst Platz. Der Erblasser erklärte in den Falsifikaten alle vorigen Testamente als nicht mehr gültig. Als Haupterbe und "Zwischenstation" diente oft ein dementer Pensionist mit nur mehr geringer Lebenserwartung - diese Methodik wurde angewendet, damit der Schwindel nicht zu offensichtlich war.

Die "Scheinerben" wurden mitunter von einem Angehörigen des Jürgen H. in Seniorenheimen ausgekundschaftet. Die demente Person vererbte dann in einem weiteren gefälschten Testament das Vermögen meist an einen Freund oder Angehörigen des Hauptbeschuldigten. Der 48-jährige Freund von Jürgen H. soll sich gleich in mehreren Fällen ebenfalls als Erbe zur Verfügung gestellt haben.

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