Urteil nicht rechtskräftig
Freundin erwürgt: Zwölf Jahre Haft für Maschinenführer
06.07.2020
Aus Eifersucht soll der Angeklagte aus Bludenz gehandelt haben. Von Beginn an bekannte er sich schuldig, sagte jedoch, dass er sich an die Tat selbst nicht mehr erinnern könne.
Ein 25-jähriger Mann aus Bludenz ist am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft an seiner Freundin verurteilt worden. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig. Der bisher unbescholtene Mann soll im Juli vergangenen Jahres in Bludenz seine 21-jährige Lebensgefährtin erwürgt haben.
Der Maschinenführer bekannte sich von Beginn an für schuldig, sagte jedoch, dass er sich an den Tathergang nicht erinnern könne. Die Verteidiger Stefan Harg und Ludwig Weh plädierten auf Totschlag. Der Mann sei so von seinen Gefühlen so überwältigt worden, dass er im Affekt gehandelt habe.
Hintergrund der Tat war scheinbar Eifersucht. Das vor einigen Jahren aus Armenien eingewanderte Paar war nach armenischer Tradition verheiratet, die standesamtliche Bestätigung sollte folgen. Auch Kinder wünschten sich die beiden laut Verteidigung, sie hätten sogar bei einer Kinderwunschklinik vorgesprochen. Die Partnerschaft sei harmonisch und ohne großen Streit gewesen, so der Angeklagte. Bis der Angeklagte seine Lebensgefährtin in der Nacht auf 12. Juli 2019 beim innigen Chatten mit einem anderen Mann ertappte.
Er sah nach eigenen Angaben "rot und grün". Gerichtspsychiater Reinhard Haller bestätigte, dass in jener Nacht vermutlich große Gefühle der Verzweiflung und des Zorns hochgekommen seien. Sie seien jedoch nicht so stark gewesen, dass der Mann dadurch unzurechnungsfähig gewesen wäre, sagte Haller.
Die Geschworenen mussten entscheiden, ob es sich bei der Tat um Mord oder Totschlag gehandelt hat. Ihr Urteil fiel einstimmig aus: Sie werteten das Tötungsdelikt als Mord.
Die Haftstrafe wurde mit zwölf Jahren festgelegt. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und die Beeinträchtigung durch den Affekt. Erschwerend war, dass die Tat zum Nachteil eines Familienmitgliedes begangen wurde. Den Hinterbliebenen des Opfers wurden insgesamt 18.000 Euro zugesprochen.