Messerattacke im Frühjahr

Fünf Jahre Haft für Asylwerber

03.09.2018

Täter stach mehr als 20 Mal auf Kontrahenten ein.

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Wegen schweren Raubes und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung ist ein junger afghanischer Asylwerber am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer unbedingten Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Mann fügte im März in Hörbranz (Bez. Bregenz) einem damals 41-jährigen Mann aus Nigeria mit einem Küchenmesser über 20 Messerstiche zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der laut Gutachten mindestens 21 Jahre alte Täter - nach eigenen Angaben ist der Afghane 16 oder 17 Jahre alt - und das Opfer kannten einander bereits vom gelegentlichen Marihuanakonsum. Ende März kaufte der Nigerianer bei dem Afghanen wieder einmal um zehn Euro Cannabis und konsumierte das Suchtmittel mit diesem gemeinsam im Auto. Als der Afghane danach Geld verlangte und der heute 42-Jährige nur noch 20 Euro bei sich hatte, entbrannte eine Auseinandersetzung.
 

Streit wegen Drogenkonsum 

In deren Verlauf stach der Angeklagte mit einem Messer mehr als 20 Mal auf seinen Kontrahenten ein - hauptsächlich wurde der 42-Jährige an Kopf, Schulter, Armen und Rücken getroffen. Da die Stiche nicht tief gingen und die Verletzungen oberflächlich waren, blieb die absichtlich schwere Körperverletzung beim Versuch. Nach der Messerattacke zwang der Afghane sein Opfer, zu einem Bankomaten zu fahren und dort 100 Euro abzuheben. Erst danach machte sich der junge Afghane aus dem Staub, und der 42-Jährige rief die Polizei. Vor Gericht rechtfertigte der Asylwerber seine Handlungen damit, dass er vom Nigerianer sexuell belästigt worden sei. Als er habe flüchten wollen, sei er vom dem 42-Jährigen festgehalten worden, so der Angeklagte. Da habe er sich verteidigen müssen.
 

Eine "äußerst brutale Tatbegehung"

"Im Gegensatz zum Opfer haben Sie sich in zahlreiche Widersprüche verwickelt", stellte Richter Andreas Böhler bei der Urteilsverkündung fest. Es habe sich um eine "äußerst brutale Tatbegehung" gehandelt, dass der 42-Jährige nicht schwerer verletzt wurde, sei dem Zufall geschuldet. Der Schöffensenat verhängte mit der unbedingten fünfjährigen Haft auch deshalb eine hohe Strafe, um zu zeigen, dass derartiges Verhalten in Österreich nicht geduldet wird. Der Verteidiger des Asylwerbers meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafhöhe an, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dem Opfer wurden - ebenfalls noch nicht rechtskräftig - 1.800 Euro Teilschadenersatz zugesprochen.
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